Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Zinssatzänderung ab 01.01.2020

19.07.2019
Zinssatzänderung für den Ausgleich- resp. Vergütungszins, gültig ab 01.01.2020

Der Regierungsrat hat den Vergütungszins  neu festgelegt. Er sinkt ab 01.01.2020 von 0,5 auf 0,25 Prozent.

Grund für die Senkung sind die anhaltend tiefen Zinsen. Auch mit 0,25 Prozent liegt der neue Wert aber noch über den derzeit üblichen Zinssätzen der Banken für Sparguthaben. Damit besteht weiterhin ein Anreiz für die Steuerpflichtigen, die Steuern frühzeitig zu bezahlen. Der Vergütungszins kommt zur Anwendung, wenn jemand die Steuern vor dem 30. September des jeweiligen Steuerjahres bezahlt oder wenn eine Rückzahlung von zu viel bezahlten Steuern fällig wird. Den Ausgleichszins verrechnen die Steuerämter für die Periode zwischen dem 30. September und dem Zeitpunkt des Eintreffens der definitiven Steuerrechnung, wenn diese höher ausfällt als die bis dahin einbezahlten Beträge. Unverändert bleibt der Verzugszins von 4,5 Prozent; er wird säumigen Steuerpflichtigen nach 30 Tagen ab Zustellung der definitiven Steuerrechnung belastet.  

Weitere Informationen.

Kontakt Steueramt

Zuständige Stelle

Steueramt Telefon +41 52 267 52 52

Fusszeile