Zinssatzänderung ab 01.01.2016
Der Regierungsrat hat den Vergütungszins neu festgelegt. Er sinkt ab 01.01.2016 von 1,5 auf 0,5 Prozent, nachdem auch die Verzinsung der Sparguthaben durch die Banken entsprechend gesunken ist. Diesen Zins schreiben wir den Steuerpflichtigen gut, wenn sie ihre Steuern bereits vor der Fälligkeit bezahlen oder auf Grund der provisorischen Rechnung zu viel einbezahlt haben.