Verzugszinsanpassung
Mit Beschluss vom 1. April 2020 hat der Regierungsrat den Verzugszins für die Staats- und Gemeindesteuern vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 von 4.5% auf 0.25% gesenkt. Der Verzugszins ist damit neu gleich tief wie die unveränderten Ausgleichs- und Vergütungszinsen. Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Verzugszins vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 0%.