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Verrechnungssteuern werden inskünftig schneller gutgeschrieben

28.03.2017
Ab 2017 werden die Steuerämter des Kantons Zürich die Gutschrift der Verrechnungssteuer an die Steuerpflichtigen früher vornehmen als bisher. Dies hat der Regierungsrat mit einer Änderung der Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer beschlossen.

Ab 2017 werden die Steuerämter des Kantons Zürich die Gutschrift der Verrechnungssteuer an die Steuerpflichtigen früher vornehmen als bisher. Dies  hat der Regierungsrat mit einer Änderung der Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer beschlossen.

Systemwechsel bei der Gutschrift der Verrechnungssteuer

bisher am Beispiel Fälligkeiten 2015:

  • Deklaration in Wertschriftenverzeichnis/Steuererklärung 2015 und Entscheid über Rückerstattungsanspruch im Einschätzungsverfahren 2015
  • Gutschrift in Steuerrechnung 2016, Valuta 30.06.2016, sofern Steuererklärung 2015 bis dann eingereicht wurde

Übergangsjahr 2017: Fälligkeiten 2016, Valuta 30.06.2017, und 2017, Valuta 31.03.2018, mit der Steuerrechnung 2017

inskünftig am Beispiel Fälligkeiten 2018:

  • Deklaration in Wertschriftenverzeichnis/Steuererklärung 2018 und Entscheid über Rückerstattungsanspruch im Einschätzungsverfahren 2018
  • Gutschrift in Steuerrechnung 2018, Valuta 31.03.2019, sofern Steuererklärung 2018 bis dann eingereicht wurde

 

 

 

Weitere Informationen.

Kontakt Steueramt

Zuständige Stelle

Steueramt Telefon +41 52 267 52 52

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