Verrechnungssteuern werden inskünftig schneller gutgeschrieben
Ab 2017 werden die Steuerämter des Kantons Zürich die Gutschrift der Verrechnungssteuer an die Steuerpflichtigen früher vornehmen als bisher. Dies hat der Regierungsrat mit einer Änderung der Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer beschlossen.
Systemwechsel bei der Gutschrift der Verrechnungssteuer
bisher am Beispiel Fälligkeiten 2015:
- Deklaration in Wertschriftenverzeichnis/Steuererklärung 2015 und Entscheid über Rückerstattungsanspruch im Einschätzungsverfahren 2015
- Gutschrift in Steuerrechnung 2016, Valuta 30.06.2016, sofern Steuererklärung 2015 bis dann eingereicht wurde
Übergangsjahr 2017: Fälligkeiten 2016, Valuta 30.06.2017, und 2017, Valuta 31.03.2018, mit der Steuerrechnung 2017
inskünftig am Beispiel Fälligkeiten 2018:
- Deklaration in Wertschriftenverzeichnis/Steuererklärung 2018 und Entscheid über Rückerstattungsanspruch im Einschätzungsverfahren 2018
- Gutschrift in Steuerrechnung 2018, Valuta 31.03.2019, sofern Steuererklärung 2018 bis dann eingereicht wurde