Quellensteuertarife 2017 unverändert
Die auf den 1. Januar 2014 beschlossenen Quellensteuertarife 2014 gelten unverändert auch für das Steuerjahr 2017.
Die Tarife werden den Arbeitgebenden und den Versicherern weiterhin nicht in Papierform zugestellt, sondern sind auf der entsprechenden Seite im Internet des kantonalen Steueramts einsehbar.