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Finanzierung

Unsere Tarife sind so klar wie unsere Abläufe. Abklärung, Beratung und Pflege auf ärztliche Verordnung zahlt die Krankenkasse (abzüglich Selbstbehalt und Franchise sowie der gesetzlichen Patientenbeteiligung). Hauswirtschaftliche Leistungen werden zu Lasten der Klientinnen und Klienten gemäss der geltenden Taxordnung in Rechnung gestellt. Die Rückerstattung ist allenfalls im Rahmen von Zusatzversicherungen möglich. Personen mit Ergänzungsleistungen können ungedeckte Spitex-Kosten bei der Abteilung für Zusatzleistungen geltend machen.

Weitere Informationen.

Kontakt

Spitex Stadt Winterthur Telefon +41 52 267 66 77

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