Wohnbegleitung
Zielgruppe
In der Stadt Winterthur wohnhafte Einzelpersonen mit einer Suchtmittelabhängigkeit oder psychischen Beeinträchtigung. Sie müssen selbstständig wohnen können, benötigen bei der Bewältigung ihres Wohnalltages aber Unterstützung.
Angebot
- Bedarfsgerechte, individuell ausgestaltete Wohnbegleitung mit dem Ziel, die Nutzer/-innen zum selbstständigen Wohnen zu befähigen.
- Die Begleitung ist in drei Phasen eingeteilt:
- 1. Abklärung: max. 6 Monate
- 2. Reguläre Begleitung: ca. 1 Stunde pro Woche während max. 2 Jahren
- 3. Langzeitbegleitung: ca. 1 Stunde pro Monat, zeitlich unbefristet
Falls Sie Interesse an einer Wohnbegleitung haben, dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 052 267 41 71.
Weiterführende Informationen
Titel | Typ | Grösse |
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Formular Abklärung Wohnbegleitung | 42.9 KB | |
Zusatzinformationen Wohnbegleitung | 30.8 KB |