Kostenübernahme von Nebenkosten und Verpflegungsbeiträgen fremdplatzierte Kinder
Wer kann die Kostenübernahme beantragen?
Wenn Eltern eines fremdplatzierten Kindes die Nebenkosten und Verpflegungsbeiträge nicht bezahlen können, haben sie die Möglichkeit, sich für (Asyl-)Sozialhilfe anzumelden: Anmeldung zur Sozialhilfe — Stadt Winterthur
Leistungserbringende Institutionen können bei fehlender Kooperationsbereitschaft der Eltern im Zusammenhang mit der Beantragung von (Asyl-)Sozialhilfeleistungen direkt bei den Sozialen Diensten einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Dies betrifft Nebenkosten, Verpflegungsbeiträge sowie allfällige weitere Kosten für den individuellen Bedarf. Die Sozialen Dienste klären anschliessend ab, ob wirtschaftliche Hilfe notwendig ist (§ 25 Abs. 2 SHV).
Der Antrag auf Kostenübernahme von Nebenkosten und Verpflegungsbeiträgen kann mittels Anmeldeformular direkt an die Zentrale Anlaufstelle der Sozialen Dienste übermittelt werden: zas.sekretariat@win.ch




