Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Erwachsenenschutz

Jede Person kann sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur und Andelfingen (KESB) wenden, wenn sie selbst Hilfe benötigt oder eine andere Person gefährdet ist. Nach eingereichter Gefährdungsmeldung klärt die KESB ab, ob Unterstützung und Schutz nötig sind. Kommt sie zum Schluss, dass die Unterstützung durch die Familie, andere nahestehende Personen oder private oder öffentliche Dienste ausreicht, dann braucht es keine behördliche Massnahme.

Eine behördliche Erwachsenenschutzmassnahme ist angezeigt, wenn eine volljährige Person wegen einer geistigen Behinderung, einer psychischen Störung oder eines ähnlichen Schwächezustandes wichtige Angelegenheiten nicht mehr alleine erledigen oder entscheiden kann.

Die KESB ernennt zur Führung einer Beistandschaft eine nebenamtlich tätige Person (private Mandatsperson) oder eine Berufsbeiständin bzw. einen Berufsbeistand. Hat die betroffene Person ihren Wohnsitz in Winterthur und benötigt professionelle Unterstützung, wird eine berufliche Mandatsperson des Berufsbeistandschafts- und Betreuungsdienst der Stadt Winterthur (BBD) ernannt.

Weitere Informationen.

Fusszeile