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Kulturförderungsverordnung

Die seit Langem erwartete Rechtsgrundlage für die Kulturförderung in der Kulturstadt Winterthur liegt vor. Mit der Verordnung soll ein kulturpolitisches Zeichen gesetzt werden, das der Bedeutung der Kultur für die Stadt Winterthur Nachdruck verleiht. Aufgrund der grossen Tragweite der Vorlage bietet die Stadt einem erweiterten Adressatenkreis die Möglichkeit zur Stellungnahme an. Sie hat dafür den Verordnungsentwurf am 24. September bis am 26. November 2021 in die Vernehmlassung gegeben.

Vernehmlassungsbericht

Vernehmlassungsbericht
Typ Titel
Bericht zur Kulturförderungsvernehmlassung

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Kontakt

Bereich Kultur Telefon +41 52 267 41 03

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