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Stadtbus und Fahrpersonal einigen sich

21.05.2026
Delegationen der Geschäftsleitung von Stadtbus, des Fahrdienstpersonals und der Gewerkschaft VPOD haben sich nach drei Verhandlungsrunden auf eine gemeinsame Vereinbarung geeinigt. Der Stadtrat hat diese zur Kenntnis genommen. Das Betriebspersonal von Stadtbus erhält damit zwischen 20 und 22 Uhr eine Zulagenentschädigung von 10 Prozent und eine branchenübliche Lösung bei den so genannten Ersatzdiensten. Zudem ist das Fahrpersonal aktiv in die Gestaltung der Dienstplanung einbezogen. Die Anpassungen gelten ab 1. August 2026.

Delegationen der Geschäftsleitung von Stadtbus, des Fahrdienstpersonals und der Gewerkschaft VPOD haben sich nach drei Verhandlungsrunden auf eine gemeinsame Vereinbarung geeinigt. Der Stadtrat hat diese zur Kenntnis genommen. Das Betriebspersonal von Stadtbus erhält damit zwischen 20 und 22 Uhr eine Zulagenentschädigung von 10 Prozent und eine branchenübliche Lösung bei den so genannten Ersatzdiensten. Zudem ist das Fahrpersonal aktiv in die Gestaltung der Dienstplanung einbezogen. Die Anpassungen gelten ab 1. August 2026.

 An mehreren Verhandlungsrunden haben sich Mitglieder der Geschäftsleitung von Stadtbus, eine Vertretung des Fahrdienst-Personals und die Gewerkschaft VPOD mit den Arbeitsbedingungen bei Stadtbus auseinandergesetzt – zuletzt am 16. April 2026 (siehe auch Medienmitteilungen vom 24. März 2026 und vom 7. April 2026). Die Parteien einigten sich dabei auf verschiedene Anpassungen der Anstellungs- und Arbeitsbedingungen und erarbeiteten eine gemeinsame Vereinbarung. Der Stadtrat hat diese an seiner Sitzung von gestern zur Kenntnis genommen. Sie tritt nach der Unterzeichnung per 1. August 2026 in Kraft. Die Eckpunkte der Vereinbarung sehen folgende Veränderungen vor:

  • Dienstplanung und Minusstunden: Kurz- und langfristiger Einbezug des Fahrpersonals in die Gestaltung des Dienstplans. Dies steht unter anderem im Zusammenhang mit der Einführung einer neuen Betriebssoftware per 2027.
  • Auszahlung von Mehrzeiten: Stadtbus verpflichtet sich, die rechtlichen Möglichkeiten einer Auszahlung von Mehrzeiten auszuschöpfen. Stadtbus wollte ursprünglich auf die Auszahlung verzichten, um die Kompensation durch Freizeit zu fördern.
  • Nachtzuschläge: Neue Geldzulage zwischen 20 und 22 Uhr (Montag bis Samstag) von 10 Prozent. Diese Zulage ist als Zusatz zu den bereits vorhandenen Zeitzuschlägen nach Arbeitszeitgesetz (AZG) und Geldzuschlägen gemäss städtischem Personalstatut (PST) zu verstehen.

Zusätzlich vereinbarten die Parteien verschiedene Anpassungen bei den Ersatzdiensten (ED):

  • Anzahl: In der Regel erhalten Fahrdienstmitarbeitende im Durchschnitt nur noch 1 Ersatzdienst pro Monat, maximal deren drei zugeteilt.
  • Entschädigung: Falls Stadtbus einen Ersatzdienst nicht oder für weniger als 7 Stunden abruft, erhalten die betroffenen Mitarbeitenden 7 Arbeitsstunden gutgeschrieben.
  • Einspringer-Entschädigung: Mitarbeitende, die kurzfristig (beispielsweise aufgrund von Krankheitsausfällen) Dienste übernehmen, erhalten eine pauschale Entschädigung von 40 Franken pro übernommenem Dienst.

Einzelne der Bestimmungen sind derzeit noch Teil der im Personalstatut vorgesehenen Vernehmlassungen mit den anerkannten Personalverbänden der Stadt Winterthur. Die entstehenden Mehrkosten sind derzeit schwierig abzuschätzen. Es handelt sich jedoch um einen verhältnismässig kleinen Betrag, der im Rahmen üblicher Schwankungen über das aktuelle und vom ZVV genehmigte Budget 2026 und die Finanzplanung 2027 bis 2032 finanzierbar ist.

Verzicht auf weitere Kampfmassnahmen

Der VPOD verpflichtet sich durch die Vereinbarung, sämtliche Massnahmen des Arbeitskampfes, insbesondere Streiks, Warnstreiks, Arbeitsniederlegungen, Boykottmassnahmen, Medienkampagnen sowie sonstige kollektive Störungen des Betriebsfriedens, zu unterlassen. Dies gilt in Bezug auf die aktuell gültigen Arbeitsbedingungen, insbesondere auf alle Themenbereiche der Vereinbarung und die Einführung der neuen Betriebs-Software. Diese so genannte Friedenspflicht gilt für mindestens zwei Jahre, also bis 31. Juli 2028. Die Vereinbarung tritt per 1. August 2026 in Kraft. Nach Ablauf der Mindestdauer von zwei Jahren gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Stadtrat nimmt Verhandlungsergebnis zur Kenntnis

Der Stadtrat hatte an seiner Sitzung vom 18. März 2026 beschlossen, dass ihm die Verhandlungsergebnisse zur Beurteilung vorzulegen sind (siehe Medienmitteilung vom 18. März 2026). Gestern nun hat der Stadtrat das Verhandlungsergebnis zur Kenntnis genommen.

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