Sozialhilfe
Die Hauptabteilung Sozialhilfe befasst sich schwerpunktmässig mit den Themen Sozialhilfe, berufliche und soziale Integration sowie Alimentenbevorschussung.
Bei der Zentralen Anlaufstelle der Sozialen Dienste wird der Anspruch auf Sozialhilfe abgeklärt. Die Mitarbeitenden der Zentralen Anlaufstelle beraten Menschen bis zu sechs Monaten. In den Abteilungen 1 bis 4 der Sozialhilfe erfolgt die langfristige Fallführung.