Asylkoordination Bezirk Andelfingen
Die Asylkoordination Bezirk Andelfingen ist für die Unterstützung der Personen aus dem Asylbereich (Aufenthaltsstatus NEE, N und F sowie Schutzstatus S) im Bezirk Andelfingen und in der Gemeinde Dägerlen zuständig. Dies im Rahmen der Asylfürsorge.
Zum Bezirk Andelfingen gehören die Gemeinden Andelfingen, Benken, Berg am Irchel, Buch am Irchel, Dachsen, Dorf, Feuerthalen, Flaach, Flurlingen, Henggart, Kleinandelfingen, Laufen-Uhwiesen, Marthalen, Ossingen, Rheinau, Stammheim, Thalheim an der Thur, Trüllikon, Truttikon und Volken.
Wer bekommt welche Unterstützung?
Gemäss Sozialhilfegesetz (hier) und Asylverordnung des Kantons Zürich (hier), richtet sich die Höhe der Unterstützungsleistungen nach der Aufenthaltsbewilligung. Für Asylsuchende mit Ausweis N sowie vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (VAA) mit Ausweis F gelten tiefere Ansätze.
Antworten zu häufigen Fragen, z.B. dazu wie wirtschaftliche Hilfe beantragt werden kann, welche Rechte und Pflichten Sozialhilfebeziehende haben oder ob sie ein Auto besitzen dürfen, sind hier zu finden. Angaben zu den Ansätzen bei Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe gibt es unter "Wieviel Geld erhalte ich, wenn ich Sozialhilfe bekomme? Und was muss ich damit bezahlen?". Die Ansätze für VAA und Asylsuchende sind jeweils grau hinterlegt.
Informationen für Gemeinden betreffend Zuständigkeit
Typ | Titel |
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Zuständigkeiten in der Bezirkslösung Asyl Andelfingen |