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Ehe für Alle

Allgemeine Informationen

Ab dem 1. Juli 2022 wird es in der Schweiz nicht mehr möglich sein, neue eingetragene Partnerschaften einzugehen. Von da an steht allen Paaren ausschliesslich die Ehe offen. Gleichgeschlechtliche Paare, die unter altem Recht eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, können diese ab dem 1. Juli 2022 in eine Ehe umwandeln, indem beide Partnerinnen oder Partner eine Erklärung vor dem Zivilstandsamt abgeben. Auf Antrag kann die Umwandlungserklärung im Trauungslokal in Anwesenheit von Zeuginnen oder Zeugen in einer der Eheschliessung ähnlichen Zeremonie entgegengenommen werden.

Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe (ohne Zeremonie)

Diese Möglichkeit der Eheschliessung steht Ihnen nur unter den folgenden Voraussetzungen offen:

  • Sie leben bereits in einer eingetragenen Partnerschaft, die vor dem 1. Juli 2022 eingegangen wurde und bereits im Personenstandsregister beurkundet ist.
  • Die eingetragene Partnerschaft besteht noch und ist nicht aufgelöst.
  • Achtung: Im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen, welche in der Schweiz als eingetragene Partnerschaften anerkannt wurden, können nicht umgewandelt werden. Für eine Eheschliessung muss ein vorgängiges Vorbereitungsverfahren erfolgen.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie uns für einen Termin kontaktieren. Erfolgt die Umwandlung ohne Zeremonie, so geschieht das direkt in den Büroräumlichkeiten (Schalter) des Zivilstandsamtes unter Abgabe einer Erklärung. Bringen Sie am Termin ein Identifikationsdokument (Identitätskarte oder Pass) mit. Die Trauzeugen sind bei einer nicht zeremoniellen Umwandlung fakultativ. Bringen Sie Trauzeugen mit, müssen diese volljährig und urteilsfähig sein.

Wichtig:
Die Wirkungen der Umwandlung bzw. der Ehe treten rückwirkend auf den Zeitpunkt der Eintragung der Partnerschaft ein. So, als wäre die Ehe bereits dann abgeschlossen worden.

Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe (mit Zeremonie)

Diese Möglichkeit der Eheschliessung steht Ihnen nur unter den folgenden Voraussetzungen offen:

  • Sie leben bereits in einer eingetragenen Partnerschaft, die vor dem 1. Juli 2022 eingegangen wurde und bereits im Personenstandsregister beurkundet ist.
  • Die eingetragene Partnerschaft besteht noch und ist nicht aufgelöst.
  • Achtung: Im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen, welche in der Schweiz als eingetragene Partnerschaften anerkannt wurden, können nicht umgewandelt werden. Für eine Eheschliessung muss ein vorgängiges Vorbereitungsverfahren erfolgen.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie uns rechtzeitig für einen Termin kontaktieren. Berechnen Sie bitte bei einer zeremoniellen Umwandlung etwas mehr Vorlaufzeit ein. Der Termin kann wie jeder andere Trautermin frühestens 1 Jahr im Voraus telefonisch oder elektronisch bei uns reserviert werden. Denken Sie auch bei einer zeremoniellen Umwandlung daran, dass Sie und Ihre Trauzeugen ein gültiges Identifikationsdokument (Identitätskarte oder Pass) mitbringen müssen. Die Trauzeugen sind bei einer zeremoniellen Umwandlung obligatorisch.

Wichtig:
Die Wirkungen der Umwandlung bzw. der Ehe treten rückwirkend auf den Zeitpunkt der Eintragung der Partnerschaft ein. Wie wenn die Ehe bereits dann abgeschlossen worden wäre

Gleichgeschlechtliche Eheschliessung (Ehe für Alle)

Es geht hierbei um die reguläre Eingehung einer Ehe, wie sie bis 30. Juni 2022 ausschliesslich nicht gleichgeschlechtlichen Paaren offenstand. Seit dem 1. Juli 2022 steht die Ehe allen Paaren offen. Für die Ehevoraussetzungen sei deshalb auf die Seite bezüglich der Ehe verwiesen.

Dieser Weg steht grundsätzlich allen offen, die die Ehevoraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich auch denjenigen, die vor dem 1. Juli 2022 eine eingetragene Partnerschaft in der Schweiz begründet haben, sofern Sie die Ehe mit demselben Partner eingehen wollen. Ansonsten müsste die vorhergehende eingetragene Partnerschaft zuerst aufgelöst werden.

Partnerschaften die nach dem 1. Juli 2022 im Ausland eingegangen wurden, unterliegen nur noch diesem ordentlichen Vorbereitungsverfahren und nicht der Umwandlung.

Wichtig:
Die Wirkungen der Ehe treten erst ab dem Zeitpunkt der erfolgten Eheschliessung ein. Steht einem gleichgeschlechtlichen Paar die Umwandlung offen, ist dieser Weg sicher einfacher und sinnvoller.

Für eine weitergehende Individualberatung kontaktieren Sie uns.

Eheschliessung gleichgeschlechtlicher Paare im Ausland (vor dem 1. Juli 2022)

Haben Sie als gleichgeschlechtliches Paar vor dem 1. Juli 2022 im Ausland geheiratet, so konnte diese Ehe bis 30. Juni 2022 in der Schweiz nicht als Ehe anerkannt werden. Unter gewissen Voraussetzungen kann aber eine Aktualisierung des Eintrages im Personenstandsregister durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich erfolgen. Informieren Sie sich diesbezüglich direkt beim Gemeindeamt des Kantons Zürich (Abteilung: Zivilstandswesen).

Weiter Informationen zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen erhalten Sie auf den folgenden Seiten.

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