Ergänzende Informationen
Sprache
Ist bei einer Amtshandlung die Verständigung nicht gewährleistet, ist eine sprachlich vermittelnde Person beizuziehen. Die Kosten sind von den Partnern zu tragen. Während des Verfahrens beraten wir Sie gerne, wie dabei vorzugehen ist.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV). Zusätzliche Kosten können für Samstagszeremonien und für die Miete besonderer Traulokal anfallen. Gerne informieren wir Sie im Laufe des Vorverfahrens über die effektiven Kosten.
Zivilstandsdokumente
- Bei einer Umwandlung erhalten Sie eine offizielle Bestätigung der Umwandlung (CHF 30.-). Sind Sie im Besitz eines Partnerschaftsausweises wird dieser kostenlos in einen Familienausweis umgetauscht. Ansonsten wird ein neuer Familienausweis (inkl. Etui) ausgestellt (CHF 50.-).
- Bei der Heirat (Ehe für Alle) wird immer eine Eheurkunde (CHF 30.-) und ein Familienausweis (inkl. Etui) ausgestellt (CHF 50.-).
Güterstand
Der Güterstand wird mit der Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in die Ehe grundsätzlich in «Errungenschaftsbeteiligung» geändert. Für eine Beratung betreffend der Möglichkeiten der Güterstände wenden Sie sich bitte direkt an das Notariat Ihres Wohnortes.