Wahlen und Abstimmungen
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Aktueller Urnengang vom 7. März 2021
Am 7. März 2021 wird über die nachfolgenden Vorlagen abgestimmt. Die Stimmberechtigten erhalten die Stimmunterlagen in der Woche vom 8. bis 12. Februar 2021. Fehlen Ihnen Unterlagen, wenden Sie sich bitte an das Stimmregister +41 52 267 57 54.

Städtische Vorlage
Vorlage «Eichwaldhof»: Privater Gestaltungsplan «Eichwaldhof» & Aufhebung Tegerlooweg
Typ | Titel |
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Abstimmungsparolen 7. März 2021 | |
Abstimmungszeitung | |
Visualisierung Überbauung «Eichwaldhof» |
Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot»
- Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste
- Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien
Kantonale Vorlagen
- Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 17. August 2020; Anpassung Grenzwerte)
- Sozialhilfegesetz (SHG) (Änderung vom 15. Juni 2020; Klare rechtliche Grundlage für Sozialdetektive)
- Kantonale Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» Gegenvorschlag des Kantonsrates Polizeigesetz (PolG) (Änderung vom 9. März 2020; Nennung der Nationalität bei Polizeimeldungen)
Stimm- und Wahlrecht
Stimmberechtigt für die Vorlagen sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit politischem Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.
Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Eintragungen werden nur bis zum fünften Vortag des Urnenganges vorgenommen.
Bezüglich Stimmabgabe inkl. Stellvertretung gelten die auf dem Stimmrechtsausweis und den übrigen Wahl- und Abstimmungsunterlagen aufgedruckten Bestimmungen.