Wahlen und Abstimmungen
Abstimmungssonntage 12. Februar 2023 und 12. März 2023
Am 12. März 2023 fanden im Kanton Zürich die Erneuerungswahlen der Evangelisch-reformierten Kirchensynode für die Amtsdauer 2023-2027 statt. In der Stadt Winterthur wurden 9 Mitglieder gewählt. Im Kreis Wülflingen wurden zwei Mitglieder und das Präsidium der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege gewählt.
Im Kanton Zürich wurden am 12. Februar 2023 der Kantonsrat und der Regierungsrat für die Amtszeit 2023-2027 neu gewählt. Alle Ergebnisse dazu finden sich hier Ergebnisse Wahlen vom 12. Februar 2023.
Ergebnisse der Wahlen vom 12. März 2023
Brauchen Sie Hilfe bei der Stimmabgabe?

Hier finden Sie Informationen und Anleitungen zur Stimmabgabe.
Stimm- und Wahlrecht
Stimmberechtigt für die kantonalen und eidgenössischen Vorlagen sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit politischem Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.
Bei Vorlagen und Wahlen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde sind zudem auch Personen stimm- und wahlberechtigt, welche das 16. Altersjahr vollendet haben und die über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen. Bei römisch-katholischen Vorlagen und Wahlen sind sämtliche Mitglieder der Körperschaft stimm- und wahlberechtigt, welche das Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung besitzen und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Für die Wählbarkeit in Bezug auf die Kirchenpflege-Wahlen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Kirchgemeinden.
Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Eintragungen werden nur bis zum fünften Vortag des Urnenganges vorgenommen.
Bezüglich Stimmabgabe inkl. Stellvertretung gelten die auf dem Stimmrechtsausweis und den übrigen Wahl- und Abstimmungsunterlagen aufgedruckten Bestimmungen.