Wahlen und Abstimmungen
Ständeratswahl (2. Wahlgang) vom 19. November 2023
Am 19. November findet der zweite Wahlgang der Ständeratswahl des Kantons Zürich statt.
Bis am 17. November sind Unterlagen von 26 119 Stimmberechtigten eingetroffen. Bei 71 717 Stimmberechtigten entspricht dies einem Rücklauf von ca. 36,4 %.
Die Stimmberechtigten erhalten die Abstimmungs- und Wahlunterlagen spätestens 10 Tage vor dem Urnengang. Bitte kontrollieren Sie Ihre Unterlagen, wenn Sie diese erhalten. Sollten sie nicht komplett sein, wenden Sie sich an das Stimmregister unter Telefon 052 267 57 54.
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Hier finden Sie Informationen und Anleitungen zur Stimmabgabe.
Stimm- und Wahlrecht
Stimmberechtigt für die kantonalen und eidgenössischen Vorlagen sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit politischem Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.
Bei Vorlagen und Wahlen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde sind zudem auch Personen stimm- und wahlberechtigt, welche das 16. Altersjahr vollendet haben und die über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen. Bei römisch-katholischen Vorlagen und Wahlen sind sämtliche Mitglieder der Körperschaft stimm- und wahlberechtigt, welche das Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung besitzen und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Für die Wählbarkeit in Bezug auf die Kirchenpflege-Wahlen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Kirchgemeinden.
Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Eintragungen werden nur bis zum fünften Vortag des Urnenganges vorgenommen.
Bezüglich Stimmabgabe inkl. Stellvertretung gelten die auf dem Stimmrechtsausweis und den übrigen Wahl- und Abstimmungsunterlagen aufgedruckten Bestimmungen.