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Wahlen und Abstimmungen

Bei Wahlen und Abstimmungen übernimmt die Stadtkanzlei eine organisatorische Drehscheibenfunktion für die dezentralen Wahlbüros. Über 900 vom Grossen Gemeinderat gewählte Mitglieder der Wahlbüros kommen regelmässig an Abstimmungssonntagen zum Einsatz und übernehmen Urnendienst, sowie Auszählung der Vorlagen.

Abstimmungssonntag, 9. Juni 2024

In der Stadt Winterthur wird am 9. Juni 2024 über vier eidgenössische Vorlagen und drei kommunale Vorlagen abgestimmt (Vorlage «Finanzielle Stabilisierung der Pensionskasse», Volksinitiativen «Initiative für ein gesundes Stadtklima» sowie «Initiative für eine zukunftsfähige Mobilität» und je ein Gegenvorschlag des Stadtparlaments). Informationen zu den kommunalen Vorlagen folgen zum gegebenen Zeitpunkt.

Die Ergebnisse des Abstimmungssonntags vom 3. März 2024 finden sich weiter unten in der interaktiven Ergebnisübersicht.

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Hier finden Sie Informationen und Anleitungen zur Stimmabgabe.

Stimm- und Wahlrecht

Stimmberechtigt für die kantonalen und eidgenössischen Vorlagen sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit politischem Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.

Bei Vorlagen und Wahlen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde sind zudem auch Personen stimm- und wahlberechtigt, welche das 16. Altersjahr vollendet haben und die über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen. Bei römisch-katholischen Vorlagen und Wahlen sind sämtliche Mitglieder der Körperschaft stimm- und wahlberechtigt, welche das Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung besitzen und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. 

Für die Wählbarkeit in Bezug auf die Kirchenpflege-Wahlen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Kirchgemeinden.

Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Eintragungen werden nur bis zum fünften Vortag des Urnenganges vorgenommen.

Bezüglich Stimmabgabe inkl. Stellvertretung gelten die auf dem Stimmrechtsausweis und den übrigen Wahl- und Abstimmungsunterlagen aufgedruckten Bestimmungen.

Weitere Informationen.

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