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Organisation

Präsident des Zentralwahlbüros der Stadt Winterthur ist der Stadtpräsident, als Schreiber fungiert der Stadtschreiber. Für die organisatorischen Vor- und Nachbearbeitungen ist die Stadtkanzlei verantwortlich.

Die Ermittlung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen wird in den 7 Stimmkreisen von den sog. Kreiswahlbüros übernommen. Dabei kommen die vom Grossen Gemeinderat gewählten Wahlbüromitglieder zum Einsatz. Sie übernehmen den Urnendienst an den 27 Urnen der Stadt und das Auszählen der eingegangenen Stimmen. Geführt wird jedes Kreiswahlbüro durch drei vom Stadtrat gewählte Personen: Präsidentin / Präsident, Vize-Präsidentin / Vize-Präsident, Sekretärin / Sekretär.

Mitarbeit im Wahlbüro

Der Grosse Gemeinderat wählt gemäss § 22 der Gemeindeordnung zu Beginn einer Legislatur die Mitglieder der Wahlbüros der Stadt Winterthur. Für die Amtsdauer 2018-2022 erfolgte dies am 25. Juni 2018. Neben gewählten Wahlbüromitgliedern kommen bei Proporzwahlen auch nicht gewählte Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler zum Einsatz. 

Der Bedarf an Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler ist zurzeit vollständig gedeckt. 

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