Politische Rechte
Stimm- und Wahlrecht, Initiative, Referendum
Die politischen Rechte und Pflichten sind:
- das Recht, an Wahlen und Abstimmungen des Kantons, des Bezirks und der Gemeinde teilzunehmen;
- das Recht und die Pflicht, sich in Organe des Kantons, des Bezirks und der Gemeinde sowie in den Ständerat wählen zu lassen;
- das Recht, Wahlvorschläge, Initiativen und Referenden zu unterzeichnen und einzureichen;
- das Recht, an Gemeindeversammlungen teilzunehmen.
Sie verfügen über politische Rechte wenn Sie:
- Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger sind,
- das 18. Altersjahr zurückgelegt haben,
- im betreffenden Gemeinwesen Ihren politischen Wohnsitz haben (d.h. in der Gemeinde wohnen und angemeldet sind),
- von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.
Kirchengeschäfte
- Bei Vorlagen und Wahlen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde sind zudem auch Personen stimm- und wahlberechtigt, die das 16. Altersjahr vollendet haben und die über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.
- Bei Vorlagen und Wahlen der römisch-katholischen Körperschaft sind sämtliche Mitglieder der Körperschaft stimm- und wahlberechtigt, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und das Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung besitzen.
- Für die Wählbarkeit in Bezug auf die Kirchenpflege-Wahlen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Kirchgemeinden.