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Politische Rechte

Stimm- und Wahlrecht, Initiative, Referendum

Die politischen Rechte und Pflichten sind:

  • das Recht, an Wahlen und Abstimmungen des Kantons, des Bezirks und der Gemeinde teilzunehmen;
  • das Recht und die Pflicht, sich in Organe des Kantons, des Bezirks und der Gemeinde sowie in den Ständerat wählen zu lassen;
  • das Recht, Wahlvorschläge, Initiativen und Referenden zu unterzeichnen und einzureichen;
  • das Recht, an Gemeindeversammlungen teilzunehmen.

Sie verfügen über politische Rechte wenn Sie:

  • Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger sind,
  • das 18. Altersjahr zurückgelegt haben,
  • im betreffenden Gemeinwesen Ihren politischen Wohnsitz haben (d.h. in der Gemeinde wohnen und angemeldet sind),
  • von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.

Kirchengeschäfte

  • Bei Vorlagen und Wahlen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde sind zudem auch Personen stimm- und wahlberechtigt, die das 16. Altersjahr vollendet haben und die über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.
  • Bei Vorlagen und Wahlen der römisch-katholischen Körperschaft sind sämtliche Mitglieder der Körperschaft stimm- und wahlberechtigt, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und das Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung besitzen.
  • Für die Wählbarkeit in Bezug auf die Kirchenpflege-Wahlen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Kirchgemeinden.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Wahlen und Abstimmungen Telefon +41 52 267 51 13

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