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Referendum

Referendum

Das Referendum erlaubt den Stimmberechtigten, an der Urne über wichtige Beschlüsse des Parlaments endgültig zu entscheiden.

Über die dem obligatorischen Referendum unterstellten Beschlüsse des Stadtparlaments wird von Gesetzes wegen abgestimmt, über die dem fakultativen Referendum unterstellten Beschlüsse nur, falls dies verlangt wird.

Eine Urnenabstimmung können verlangen:

  • 500 Stimmberechtigte innert 60 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung des Parlamentsbeschlusses (Volksreferendum),
  • ein Drittel der Mitglieder des Stadtparlaments innert 14 Tagen nach der Beschlussfassung (Parlamentsreferendum).

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Wahlen und Abstimmungen Telefon +41 52 267 51 13

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