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Künftiger Urnengang

Ausblick weiterer Urnengang

Am Urnengang vom 30. November 2025 gelangen drei eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung. Über kantonale und städtische Vorlagen sind noch keine Informationen bekannt.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 beschlossen, die folgenden Vorlagen am 30. November 2025 zur Abstimmung zu bringen:

  1. Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» (BBl 2025 2027);
  2. Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» (BBl 2025 2026);
  3. Änderung vom 21. März 2025 des Postgesetzes (PG) (BBl 2025 1104).

Der Entscheid des Bundesrates stand unter dem Vorbehalt, dass die beiden Volksinitiativen (Vorlagen 1 und 2) innert der 10-tägigen Frist nach der Schlussabstimmung des Parlaments nicht zurückgezogen werden. Nachdem diese Frist unbenutzt verstrichen ist, gelangen sie definitiv zur Abstimmung.

Die Vorlage 3 kommt hingegen nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt. Die Referendumsfrist läuft am 10. Juli 2025 ab.

Die Zustellung der Stimmunterlagen an die Stimmberechtigten erfolgt in der Woche vom 3. bis 8. November 2025.

Weitere Informationen.

Kontakt

Wahlen und Abstimmungen Telefon +41 52 267 51 13

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