Künftiger Urnengang
In der Stadt Winterthur wird am 24. November 2024 über vier eidgenössische und vier städtische Vorlagen abgestimmt. Auf kantonaler Ebene werden den Stimmberechtigten keine Vorlagen unterbreitet.
Die Zustellung der Stimmunterlagen an die Stimmberechtigten erfolgt in der Woche vom 28. Oktober bis 2. November 2024.
Städtische Vorlagen
- Städtische Vorlage «Übernahme des Museumspersonals durch den Kunstverein», Verpflichtungskredit von 4,75 Millionen Franken jährlich wiederkehrend
- Städtische Vorlage «Zweites öffentliches Hallenbad: Betriebsbeitrag und Miete», Verpflichtungskredit von 2,9 Millionen Franken jährlich wiederkehrend
- Städtische Volksinitiative «Ja zur freien und günstigen Stromwahl»
- Städtische Volksinitiative «Wohnen für alle», Gegenvorschlag des Stadtparlaments und Gegenvorschlag des Stadtrats
Eidgenössische Vorlagen
- Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
- Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
- Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
- Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
Zudem hat der Stadtrat eine Ersatzwahl und eine Ergänzungswahl angeordnet.
Mit Beschluss vom 10. Juli 2024 hat der Stadtrat die Ersatzwahl für den Notariatskreis Winterthur Altstadt (umfassend die Stadtkreise Winterthur-Stadt und Mattenbach) für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 angeordnet. Gemäss § 48 GPR wurde ein Vorverfahren für Mehrheitswahlen nach §§ 49 - 56 GPR durchgeführt. Dieses ist mittlerweile abgeschlossen.
Innert der gesetzlichen Fristen wurde der Stadtkanzlei als gültige Kandidatur David Mäder gemeldet.
Die Voraussetzungen für eine stille Wahl sind somit erfüllt.
Mit Beschluss vom 10. Juli 2024 hat der Stadtrat die Ergänzungswahl für ein Mitglied der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Römisch-katholische Kirchgemeinde Winterthur für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 angeordnet. Für das Wahlverfahren gelten gemäss Art. 22 Abs. 1 KO die Bestimmungen des GPR. Gemäss § 48 GPR wurde ein Vorverfahren für Mehrheitswahlen nach §§ 49–56 GPR durchgeführt. Dieses ist mittlerweile abgeschlossen.
Innert der gesetzlichen Fristen wurde der Stadtkanzlei als gültige Kandidatur René Schürmann gemeldet.
Die Voraussetzungen für eine stille Wahl sind somit erfüllt.