Ombudsstelle
Die Ombudsstelle vermittelt zwischen der Bevölkerung und der Stadtverwaltung Winterthur. Zudem steht sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Winterthur für Fragen des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung.
Bei Konflikten mit einer Verwaltungsabteilung versucht die Ombudsstelle an erster Stelle zu informieren und zu beraten das heisst:
- Verwaltungsabläufe erklären
- Amtssprache in Entscheiden verständlich übersetzen
- Informationen über die Rechtslage sowie Empfehlungen zur Selbsthilfe abgeben.
Falls der Sachverhalt und/oder die Rechtslage nicht klar sind, klärt die Ombudsstelle nach Absprache mit dem Ratsuchenden die Sach-/und Rechtslage bei der betroffenen Amtsstelle ab und überprüft, ob die Behörde rechtmässig handelt.
Nach Abschluss der Abklärungen teilt die Ombudsstelle ihre Ansicht den Betroffenen in geeigneter Weise mit. Sie versucht falls möglich, zwischen den Beteiligten eine faire Lösung zu finden. In der Regel wird ein schriftlicher Schlussbericht verfasst, der das Ergebnis der Beschwerde überprüft bzw. die getroffene Einigungsvereinbarung enthält.
Gelangt die Ombudsstelle mit dem beteiligten Amt einmal zu keinem befriedigenden Ergebnis, so kann sie ihm gegenüber eine formelle Empfehlung erlassen.
Die Beratung der Ombudsstelle ist kostenlos.
Was kann die Ombudsstelle nicht
- Die Ombudsstelle ist nicht befugt in laufende Rechtsmittelverfahren (z.B. Einsprache- oder Rekursverfahren) einzugreifen.
- Die Ombudsstelle hat keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis; sie gibt Empfehlungen ab. Ein Besuch bei der Ombudsstelle oder eine schriftliche Eingabe an sie hemmen den Lauf allfälliger Rechtsmittelfristen nicht. Dennoch kann man sich in jedem Stadium eines Verfahrens an die Ombudsstelle wenden.
Gerne klärt die Ombudsstelle mit Ihnen gemeinsam was die möglichen nächsten Schritte sind.