FAQ
Gehört die Ombudsstelle nicht auch zur Stadtverwaltung und ist somit mit den Stellen verbandelt?
Die Ombusstelle Winterthur ist eine unabhängige Anlaufstelle und untersteht der Schweigepflicht. Sie nimmt nur auf ausdrücklichen Wunsch der ratsuchenden Person Kontakt mit der entsprechenden Verwaltungsstelle auf.
Wem untersteht die Ombudsstelle, wem muss sie Rechenschaft ablegen?
Die Ombudsperson wird vom Stadtparlament für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Die Ombudsstelle erstattet in der Regel einmal jährlich dem Stadtparlament Bericht über ihre Amtstätigkeit.
Woher stammt die Idee einer Ombudsstelle?
Die Bezeichnung "ombudsman" hat ihren Ursprung im skandinavischen Sprachraum und bedeutet "Vermittler". Die Institution des Ombudsmannes ist dort schon seit über hundert Jahren etabliert. Hierzulande wurde diese neutrale Bürgerberatung erst in den siebziger Jahren eingeführt - in Winterthur gibt es seit 1992 eine Ombudsstelle.
Gibt es überall in der Schweiz Ombudsstellen?
Nein, es gibt nicht überall Ombudsstellen. Eine Auflistung der vorhandenen Ombudsstellen finden Sie auf www.ombudsstellen.ch