Wie erreichen Sie uns
Sie können sich telefonisch, schriftlich oder persönlich an die Ombudsstelle wenden. Nach einer kurzen Abklärung der Zuständigkeit erhalten Sie entweder einen Termin für eine Sprechstunde oder werden an eine andere Beratungsstelle weiterverwiesen.
Da für die Sprechstunde ein begrenztes Zeitfenster vorgesehen ist, sollten Sie sich vorgängig über die Umschreibung des Problems sowie Ihre Erwartungen an die Ombudsstelle Gedanken machen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung bringen bitte den untenstehenden ausgefüllten Fragebogen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit. Bürgerinnen und Bürger sollten alle sachdienlichen Dokumente die benötigt werden um sich einen Überblick zu verschaffen, vorgängig einreichen (z.B. Verfügungen, Protokolle, Aktennotizen usw.) und soweit möglich, den Fragebogen für externe Beschwerdeführende ausfüllen.
Fragebögen
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Fragebogen für externe Beschwerdeführer | 15.03.2017 | |
Fragebogen für interne Beschwerdeführer | 15.03.2017 |