Die Ombudsstelle vermittelt zwischen der Bevölkerung und der Stadtverwaltung Winterthur. Zudem steht sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Winterthur für Fragen des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung.
Bei Konflikten mit einer Verwaltungsabteilung versucht die Ombudsstelle an erster Stelle zu informieren und zu beraten. Das heisst:
Verwaltungsabläufe erklären
Amtssprache verständlich übersetzen
Informationen über die Rechtslage sowie Empfehlungen zur Selbsthilfe abgeben
Falls der Sachverhalt und/oder die Rechtslage nicht klar sind, klärt die Ombudsstelle nach Absprache mit dem Ratsuchenden die Sach- und Rechtslage bei der betroffenen Amtsstelle ab und überprüft, ob die Behörde rechtmässig handelt.
Nach Abschluss der Abklärungen teilt die Ombudsstelle ihre Ansicht den Betroffenen mit. Sie versucht zwischen den Beteiligten eine faire Lösung zu finden. In der Regel wird ein schriftlicher Schlussbericht verfasst, der das Ergebnis der Beschwerde überprüft bzw. die getroffene Einigungsvereinbarung enthält.
Gelangt die Ombudsstelle mit dem beteiligten Amt einmal zu keinem befriedigenden Ergebnis, so kann sie i eine formelle Empfehlung erlassen.
Die Beratung der Ombudsstelle ist kostenlos.
Was kann die Ombudsstelle nicht
Die Ombudsstelle ist nicht befugt in laufende Rechtsmittelverfahren (z.B. Einsprache- oder Rekursverfahren) einzugreifen.
Die Ombudsstelle hat keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis. Sie gibt Empfehlungen ab. Ein Besuch bei der Ombudsstelle oder eine schriftliche Eingabe an sie hemmen den Lauf allfälliger Rechtsmittelfristen nicht. Dennoch kann man sich in jedem Stadium eines Verfahrens an die Ombudsstelle wenden.
Gerne klärt die Ombudsstelle mit Ihnen gemeinsam was die möglichen nächsten Schritte sind.
Wie können Sie sich bei uns melden?
Sie können sich telefonisch, schriftlich oder persönlich an die Ombudsstelle wenden. Nach einer kurzen Abklärung der Zuständigkeit erhalten Sie entweder einen Termin für eine Sprechstunde oder werden an eine andere Beratungsstelle weiterverwiesen.
Da für die Sprechstunde ein begrenztes Zeitfenster vorgesehen ist, sollten Sie sich vorgängig über die Umschreibung des Problems sowie Ihre Erwartungen an die Ombudsstelle Gedanken machen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung bringen bitte den untenstehenden ausgefüllten Fragebogen mit. Bürgerinnen und Bürger sollten alle sachdienlichen Dokumente, die benötigt werden um sich einen Überblick zu verschaffen, vorgängig einreichen (z.B. Verfügungen, Protokolle, Aktennotizen usw.) und soweit möglich den Fragebogen für externe Beschwerdeführende ausfüllen.
Ombudsfrau, lic. iur. Rechtsanwältin und Mediatorin
Marktgasse 53
8400 Winterthur
FAQ
Gehört die Ombudsstelle nicht auch zur Stadtverwaltung und ist somit mit den Stellen verbandelt?
Die Ombudsstelle Winterthur ist eine unabhängige Anlaufstelle und untersteht der Schweigepflicht. Sie nimmt nur auf ausdrücklichen Wunsch der ratsuchenden Person Kontakt mit der entsprechenden Verwaltungsstelle auf.
Wem untersteht die Ombudsstelle, wem muss sie Rechenschaft ablegen?
Die Ombudsperson wird vom Stadtparlament für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Die Ombudsstelle erstattet in der Regel einmal jährlich dem Stadtparlament Bericht über ihre Amtstätigkeit.
Woher stammt die Idee einer Ombudsstelle?
Die Bezeichnung "ombudsman" hat ihren Ursprung im skandinavischen Sprachraum und bedeutet "Vermittler". Die Institution des Ombudsmannes ist dort schon seit über hundert Jahren etabliert. Hierzulande wurde diese neutrale Bürgerberatung erst in den siebziger Jahren eingeführt - in Winterthur gibt es seit 1992 eine Ombudsstelle.
Gibt es überall in der Schweiz Ombudsstellen?
Nein, es gibt nicht überall Ombudsstellen. Eine Auflistung der vorhandenen Ombudsstellen finden Sie auf folgender Website