Datenschutz-Folgenabschätzung
Bei jeder neuen Bearbeitung von Personendaten muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemacht werden.
In der DSFA werden die rechtlichen Grundlagen, die Art und die Risiken der Datenbearbeitung geklärt.
Bei besonderen Risiken für die Grundrechte der betroffenen Personen, muss das Projekt der Datenschutzstelle zur Vorabkontrolle eingereicht werden. Auch wenn keine besonderen Risiken vorhanden sind, dürfen sich die Verantwortlichen mit Fragen an die Datenschutzstelle wenden.