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Vorabkontrolle

Erklärungen zur Vorabkontrolle

Projekte mit Personendaten, die ein hohes Risiko für die Grundrechte der betroffenen Personen aufweisen, müssen der Datenschutzstelle zur Vorabkontrolle eingereicht werden.

Ein hohes Risiko liegt beispielsweise in den folgenden Fällen vor:

  • Das Projekt betrifft eine grosse Anzahl von Personen
  • Im Rahmen des Projekts werden viele besondere Personendaten bearbeitet
  • Beim Projekt werden neue Technologien eingesetzt
  • Drei oder mehr Amtsstellen bearbeiten die Personendaten gemeinsam
  • Eine oder mehrere andere Amtsstellen haben einen Zugriff auf die Personendaten

Rechtsgrundlage der Vorabkontrolle

§ 10 Abs. 2 IDG

§ 24 IDV

Weitere Informationen.

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