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Verlustscheinbewirtschaftung bei der Stadtverwaltung Winterthur
Der Stadtrat hatte ein Projekt zur Prüfung eines zentralen Verlustscheinmanagements in der Stadtverwaltung in Auftrag gegeben. Vertiefte Abklärungen haben gezeigt, dass aufgrund der dezentralen Debitorenbewirtschaftung, des geringen jährlichen Zuwachses an neuen Verlustscheinen und der Höhe der Initialkosten eine vollständige Zentralisierung finanziell nicht lohnenswert ist. Der Stadtrat hat sich daher für die Einführung einer teilzentralen Verlustscheinbewirtschaftung entschieden: Das Steueramt prüft die Verlust-scheine der Stadtverwaltung Winterthur auf deren Wiedereinbringlichkeit und die jeweils zuständigen Bereiche führen das Inkasso durch.
Coronavirus: Mietzinserlass für betroffenes Gewerbe in städtischen Liegenschaften und Entschädigungsregel für Leistungsvereinbarungen
Gewerbetreibenden, die in städtischen Liegenschaften eingemietet sind oder diese im Baurecht nutzen und wegen angeordneter Betriebsschliessungen Umsatzeinbussen erlitten haben, werden die Mietzinse und Baurechtszinse für die Dauer der Einschränkung teilweise erlassen. Sodann regelte der Stadtrat den Umgang mit städtischen Leistungsvereinbarungen. Der Stadtrat hilft diesen Betrieben damit, die Coronakrise zu überstehen.
Rechnung 2020: Geringere Buchgewinne und Corona führen zu Ergebnisverschlechterung
Die Jahresrechnung 2020 der Stadt Winterthur schliesst mit einem Verlust von 8,3 Millionen Franken ab. Das entspricht einer Verschlechterung gegenüber dem Budget um 10,2 Millionen Franken.
Mietzinserlasse für Gewerbe in städtischen Liegenschaften sind abgerechnet
Gewerbetreibenden, die in städtischen Liegenschaften eingemietet sind oder eine solche im Baurecht nutzen und aufgrund der Coronakrise Umsatzeinbussen erlitten haben, wurden Miet- und Baurechtszinse im Umfang von rund 514 000 Franken erlassen.
Darlehen für den Verein Albani Music Club
Die Stadt gewährt dem Verein Albani Music Club ein zinsloses Darlehen in Höhe von 100 000 Franken für die Beteiligung am Erwerb der Liegenschaft Steinberggasse 16. Damit wird ein Beitrag zur langfristigen Existenzsicherung des Albani geleistet.
Neuer Budgetantrag 2021 mit leichtem Plus
Der Stadtrat hat die mit der Budgetrückweisung verbundenen Aufträge umgesetzt und un-terbreitet dem Grossen Gemeinderat seinen neuen Budgetantrag für das Jahr 2021 mit einem Gewinn von 1,1 Millionen Franken. Er hat zudem festgelegt, wie er im Rahmen der neuen Finanzplanung den sich abzeichnenden Defiziten in den Folgejahren begegnen will.
Günstiger Wohnraum: Stadt kauft drei Liegenschaften
Der Kanton Zürich hat der Stadt Winterthur drei Wohnhäuser an der Bahnstrasse (Nummern 17, 19 und 37) zum Schätzwert der Zürcher Kantonalbank zum Kauf angeboten. Der Stadtrat hat beschlossen, die Liegenschaften zum Verkehrswert von insgesamt rund fünf Millionen Franken zu kaufen.
Budget 2021: Weichen stellen für eine nachhaltig finanzierte und lebenswerte Stadt Winterthur
Die städtischen Finanzen müssen in den nächsten Jahren mit den Herausforderungen einer rasch wachsenden Stadt schritthalten. Um das prognostizierte strukturelle Defizit zu überwinden, die negativen Effekte aus der COVID-19-Pandemie aufzufangen und den mittelfristigen Ausgleich einzuhalten, beantragt der Stadtrat nach einer wiederholt um-fassenden Überprüfung der Leistungen eine Steuerfusserhöhung auf 129 Prozent ab dem Jahr 2021. Er bekennt sich damit zu einem starken Service Public in Winterthur und be-kräftigt seinen Willen, das Wachstum proaktiv zu gestalten.
Villa Frohberg wird saniert und umgenutzt
Für die Sanierung und Umnutzung der Villa Frohberg an der Heiligbergstrasse ist in einem Planerwahlverfahren ein Planungsbüro bestimmt worden. Der Stadtrat hat sich der Empfehlung des Beurteilungsgremiums angeschlossen und sich für «Kilga Popp Architekten» aus Winterthur entschieden. Zugleich hat er 400 000 Franken für die Projektierung freigegeben.
Weitgehender Gebührenerlass für coronabedingte Ausfälle
Die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie hatten zur Folge, dass zahlreiche Veranstaltungen nicht stattfanden und gewisse staatliche Leistungen nicht angeboten oder genutzt wurden. Der Stadtrat hat entschieden, dass die damit verbundenen Gebühren erlassen werden.

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