Bilanz städtische Corona-Nothilfe: 116 Selbstständigerwerbende und Kleinstbetriebe unterstützt
Mit dem ersten Lockdown im Frühling 2020 gerieten viele Selbstständigerwerbende und Kleinstbetriebe in akute wirtschaftliche Not. Mit der Einrichtung einer kurzfristig ins Le-ben gerufenen Nothilfe konnte die Stadt Winterthur die Zeit bis zur Etablierung der übergeordneten Unterstützungsmassnahmen überbrücken und damit wichtige wirtschaftliche Strukturen erhalten.
Die weitgehende Einstellung des wirtschaftlichen Lebens im März 2020 hat die Auftragslage vieler Unternehmen stark beeinträchtigt. Im Gegensatz zu grösseren Unternehmen haben Selbstständigerwerbende und Kleinstbetriebe oft keine ausreichenden Liquiditätsreserven, um einen derartigen Umsatzrückgang über längere Zeit zu überstehen. Folglich wäre die Existenz vieler solcher Betriebe bis zum verzögerten Eintreffen der regulären Unterstützungsleistungen wie Kurzarbeit oder Erwerbsersatzentschädigung stark gefährdet gewesen. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat noch im März 2020 fünfzehn Millionen Franken aus der ZKB-Jubiläumsdividende proportional zum Bevölkerungsanteil an die Zürcher Gemeinden verteilt und diese mit der Ausrichtung von Nothilfeleistungen beauftragt. Der Anteil der Stadt Winterthur betrug rund 1,1 Millionen Franken.
Mit dem Erlass einer Nothilfeverordnung hat der Stadtrat die kantonal vorgegebenen Bedingun-gen sogleich konkretisiert und eine kommunale Rechtsgrundlage für die Bearbeitung entspre-chender Nothilfegesuche geschaffen. Eine Taskforce aus Mitarbeitenden der Departemente Finanzen und Soziales unter der Leitung des Finanzamts hat parallel dazu innert weniger Tage die notwendigen Arbeitsmittel und Prozesse erarbeitet und konnte bereits Anfang April erste Nothilfezahlungen auslösen.
Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Einschränkungen wurde die Nothilfe zweimalig um einen Monat verlängert, bis sie per Ende Juni 2020 eingestellt wurde. Im Laufe dieser Monate wurden insgesamt 116 Selbstständigerwerbende und Kleinstbetriebe mit insgesamt 1,1 Millionen Franken unterstützt. Von den Beitragsberechtigten anderweitig erhaltene Unterstützungsleistungen waren rückerstattungspflichtig. Nach Abzug dieses Anteils von rund 400 000 Franken, welcher an den Kanton zurückfliesst, verbleibt ein Unterstützungsbetrag von netto rund 0,7 Millionen Franken.
Die individuell berechneten und auf dem durchschnittlichen Umsatz von vor der Pandemie ba-sierenden Beiträge konnten in vielen Fällen einen Sozialhilfebezug und die damit in der Regel verbundene Aufgabe der Geschäftstätigkeit verhindern. Das rasche und koordinierte Handeln von Kanton und Stadt hat damit vulnerable, aber überlebensfähige wirtschaftliche Strukturen gesichert und damit langzeitige kostenintensive und für die betroffenen Personen schmerzhafte Folgeschäden verhindert.
Mit der Aufhebung der Nothilfeverordnung und der Abrechnung des kantonalen Beitrags hat der Stadtrat nun die Arbeiten der eingesetzten Taskforce abgeschlossen.