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Rechtsgrundlage
Änderung von Drucksachen, Mitteilungen an Bekannte oder Kunden usw.) werden von der Stadt nicht übernommen. 3 Bei Umadressierungen, die auf Wunsch oder durch ein Projekt der Grundeigentümer/innen ausgelöst Art. 4 Duldung Die Grund- und Hauseigentümer/innen haben Strassentafeln auf ihren Grundstücken oder an ihren Gebäuden entschädigungslos zu dulden. Wünsche und Anregungen der Eigentümer/innen über die Lasten der Grundeigentümer/in. Art. 20 Haftung Für Schäden an Fassaden wie Abspringen von Verputz oder Farbschäden im Bereich der Nummernschilder übernimmt die Stadt keine Haftung. Art. 21 Unterhalt
Verordnung über die Strassenbenennung und die Adressierung von Gebäuden
Änderung von Drucksachen, Mitteilungen an Bekannte oder Kunden usw.) werden von der Stadt nicht übernommen. 3 Bei Umadressierungen, die auf Wunsch oder durch ein Projekt der Grundeigentümer/innen ausgelöst Art. 4 Duldung Die Grund- und Hauseigentümer/innen haben Strassentafeln auf ihren Grundstücken oder an ihren Gebäuden entschädigungslos zu dulden. Wünsche und Anregungen der Eigentümer/innen über die Lasten der Grundeigentümer/in. Art. 20 Haftung Für Schäden an Fassaden wie Abspringen von Verputz oder Farbschäden im Bereich der Nummernschilder übernimmt die Stadt keine Haftung. Art. 21 Unterhalt
Rechtsgrundlage
Änderung von Drucksachen, Mitteilungen an Bekannte oder Kunden usw.) werden von der Stadt nicht übernommen. 3 Bei Umadressierungen, die auf Wunsch oder durch ein Projekt der Grundeigentümer/innen ausgelöst Art. 4 Duldung Die Grund- und Hauseigentümer/innen haben Strassentafeln auf ihren Grundstücken oder an ihren Gebäuden entschädigungslos zu dulden. Wünsche und Anregungen der Eigentümer/innen über die Lasten der Grundeigentümer/in. Art. 20 Haftung Für Schäden an Fassaden wie Abspringen von Verputz oder Farbschäden im Bereich der Nummernschilder übernimmt die Stadt keine Haftung. Art. 21 Unterhalt
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Rechtsgrundlagen
Freiheit des kulturellen Schaffens und Wirkens. Der Kanton unterstützt die Bemühungen von Gemeinden oder Privatpersonen und ergänzt sie durch eigene Projekte. Zudem arbeitet der Kanton eng mit den Gemeinden
Fachkarussell Vertiefung: Sozial-emotionales Lernen
Alltag der Schule genutzt werden können. Durchführung: Di, 04.06.2024, 18:00 - 20:00 Uhr oder Di, 11.06.2024, 18:00 - 20:00 Uhr die Vertiefung wird doppelt geführt - Inhalt identisch Ort:
Altersstrategie 2025: Einladung zur Mitwirkung
Anmelden können sich interessierte Personen online unter stadt.winterthur.ch/altersstrategie oder bei der Fachstelle Alter und Gesundheit (Tel. 052 267 65 50, E-Mail: altersarbeit@win.ch ) Die
Physio- und Ergotherapie
it bei wichtigen Alltagstätigkeiten (z. B. eine Mahlzeit zubereiten, sich ankleiden, einen Freund oder eine Freundin besuchen) Therapie bei Schluckproblemen Gezieltes Training von körperlichen und
Physio- und Ergotherapie
it bei wichtigen Alltagstätigkeiten (z. B. eine Mahlzeit zubereiten, sich ankleiden, einen Freund oder eine Freundin besuchen) Therapie bei Schluckproblemen Gezieltes Training von körperlichen und
Physio- und Ergotherapie
it bei wichtigen Alltagstätigkeiten (z. B. eine Mahlzeit zubereiten, sich ankleiden, einen Freund oder eine Freundin besuchen) Therapie bei Schluckproblemen Gezieltes Training von körperlichen und

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