Strassenbenennung
Alle öffentlichen und privaten Verkehrsanlagen (Strassen, Wege, Plätze, Brücken, etc.) für deren Bezeichnung ein öffentliches Interesse besteht, erhalten Namen, welche der Stadtrat auf Antrag des Departements Bau beschliesst. Das Geomatik- und Vermessungsamt bereitet die Anträge auf Strassenbenennung nach den geltenden Schreibregeln und Rechtsgrundlage vor. Das Vorgehen ist i.d.R. folgendes:
- Aufgrund eines Bauvorhabens oder eines anderweitigen Ereignisses wird dem Geomatik- und Vermessungsamt ein Bedarf zur Benennung einer oder mehrerer Strassen gemeldet.
- Das Anliegen wird geprüft. Gegebenenfalls werden erste Namensvorschläge ausgearbeitet.
- Je nach Situation wird ein angemessenes Vernehmlassungsverfahren bei internen und externen interessierten Stellen (i.d.R. Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege, Stadtarchiv, Stadtbibliothek, Ortsvereine, Grundeigentümer, etc.) durchgeführt. Vielfach werden im Rahmen dieser Vernehmlassung neue Ideen und Anregungen eingebracht.
- Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden verarbeitet und ein entsprechender Stadtratsantrag ausgearbeitet.
- Bei komplexen oder strittigen Benennungen werden die Mitglieder des Stadtrates zuvor in angemessener Form konsultiert.
- Der Stadtratsantrag wird fertiggestellt und über das Departement Bau und Mobilität dem Stadtrat unterbreitet.
- Nach Beschlussfassung eröffnet das Geomatik- und Vermessungsamt allen betroffenen Stellen (Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Post, Einwohnerkontrolle, Feuerwehr, etc.) den neuen Strassennamen.
Die Auswahl eines geeigneten Strassennamens erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
- klar und verständlich
- nicht zu lang, nicht zu kompliziert
- einfach auszusprechen und zu schreiben
- wohlklingend
- Bezug zur betreffenden Örtlichkeit
- Bezug zu Winterthur
- innerhalb von Winterthur unverwechselbar
- keine negativen Vorstellungen auslösend
- hohe Akzeptanz
Bei der Benennung von Strassen oder Plätzen nach verdienstvollen Persönlichkeiten sind weitere Kriterien zu beachten:
- Zur Ehrung von Personen eignen sich nur bedeutende Strassenverbindungen (keine Wege, Flurstrassen, unbedeutende Strassenverbindungen und dergleichen).
- Die Verdienste der zu ehrenden Person - insbesondere für die Stadt Winterthur - sind nachgewiesen.
- Die zu ehrende Person sollte seit längerem verstorben sein.
- Die zu ehrende Person verfügt über eine einwandfreie Biografie.
- Der Name der Person ist in Verbindung mit der Bezeichnung "Strasse" verständlich und auch für weniger Sprachgeübte "schreibbar" (kurz, prägnant, einfache Orthografie).
- Lebenspartner und Nachkommen - sofern vorhanden - müssen mit der Ehrung einverstanden sein.
Strassennamen werden oft aus lokalen Gegebenheiten wie sie auch in Flurnamen abgebildet sind hergeleitet. Es können dies Topografie, Überlieferung, historischer Bezug, Volksmund und anderes mehr sein. In der Regel werden auch diesbezügliche Wünsche aus der Bevölkerung sowie von betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern berücksichtigt. Gerne werden mit der Benennung von Strassen und Plätzen auch verdienstvolle Winterthurer Persönlichkeiten geehrt. Allerdings werden weniger bedeutende Strassen und Plätze gebaut, als Winterthur über verdienstvolle Persönlichkeiten verfügt.
Das Geomatik- und Vermessungsamt führt eine Liste verdienstvoller Persönlichkeiten. Weitere Anregungen aus der Bevölkerung werden gerne entgegen genommen.
Auch bei anstehenden Strassenbenennungen werden Namensvorschläge gerne berücksichtigt.