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Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze

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Quelle: Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze

Das Gebiet Oberwinterthur/Grüze ist als eines von elf Zentrumsgebieten von kantonaler Bedeutung und seit 1996 im kantonalen Richtplan festgelegt. Vor allem im Bereich Neuhegi-Grüze und Grüzefeld ist von einer starken Bevölkerungszunahme auszugehen. Diese zusätzlichen Nutzungen werden Mehrverkehr verursachen. Die optimale Erschliessung des Gebiets bedingt ein ganzes Massnahmenpaket für alle Verkehrsträger. Stadteinwärts wird der Verkehr hauptsächlich mit dem öffentlichen Verkehr, per Velo oder zu Fuss abgewickelt. Deshalb werden Massnahmen getroffen wie beispielsweise attraktive Fuss- und Velowege, Veloschnellrouten sowie bessere Zugsverbindungen zu den drei Bahnhöfen Oberwinterthur, Grüze und Hegi. Zudem geplant sind Aufwertungen dieser Bahnhofsumfelder und bessere Busverbindungen mit einem ÖV-Hochleistungskorridor und einer neuen ÖV-Querung des Bahnhofs Grüze.

Stadtauswärts liegt der Fokus der Erschliessung stärker auf dem motorisierten Individualverkehr. Diesem Zweck dient eine neue Erschliessungsstrasse, welche den MIV möglichst direkt vom Autobahnanschluss Oberwinterthur nach Neuhegi und Grüzefeld führen soll. Diese neue Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze ist ein wichtiger Mosaikstein der Gesamtlösung, um die erwünschte Entwicklung des zweiten urbanen Zentrums von Winterthur zu ermöglichen. In einem breit abgestützten kooperativen Planung wurden mögliche Lösungen für diese Erschliessung entwickelt, worauf sich der Stadtrat für eine Linienführung zwischen dem Knotenbereich Frauenfelder-/Rietstrasse im Norden und dem Knoten Sulzerallee/Ohrbühlstrasse im Süden mit einem Tunnel unter Hegi entschieden hat. Integraler Bestandteil der Linienführung ist die Unterbindung des Durchgangsverkehrs für den motorisierten Individualverkehr auf der Birchwaldstrasse («Kistenpass»). Der Grosse Gemeinderat hat von dieser Lösung am 9. April 2014 zustimmend Kenntnis genommen. Am 7. Juli 2017 hat der Kantonsrat der Richtplananpassung bezüglich Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze zugestimmt. Mit der Festsetzung der Richtplanung werden nun von Seite der Stadt Winterthur die nächsten Planungsschritte eingeleitet. Indem es sich um eine zukünftige Kantonsstrasse handelt, erfolgt die Planung in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Verkehr des Kantons.

Link zum Beschluss des Kantonsrates über die Teilrevision des kantonalen Richtplans vom 7. Juli 2017

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Mobilität Telefon +41 52 267 54 53

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