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Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze

Das wichtige Zentrumsgebiet Neuhegi-Grüze soll besser erschlossen werden. Im kantonalen Richtplan ist dazu eine neue Strasse mit Tunnel vorgesehen. Die Machbarkeit verschiedener Linienführungen wurde abgeklärt; aufgrund der hohen Kosten wurde die Projektierung aber 2025 durch Kanton und Stadt sistiert. Im nächsten Schritt wird eine Mobilitätsstrategie zur besseren Erschliessung des Gebiets erarbeitet, insbesondere für den Wirtschaftsverkehr.

Bild Legende:
Die acht in der vertieften Vorstudie untersuchten Linienführungen.

Seit 1995 ist das Gebiet Oberwinterthur/Grüze im kantonalen Richtplan ein Zentrumsgebiet von kantonaler Bedeutung. Es ist das grösste Entwicklungsgebiet der Stadt.

Zentrale Voraussetzung für die geplante Entwicklung ist ein leistungsfähiges Verkehrssystem, das alle Verkehrsträger berücksichtigt. Der Stadtrat hat das Verkehrskonzept Neuhegi-Grüze 2014 zustimmend zur Kenntnis genommen und veröffentlicht.

Stadteinwärts sollen die Bewegungen durch den ÖV (u.a. die im Bau befindliche Querung Grüze resp. Leonie-Moser-Brücke) und den Velo- und Fussverkehr bewältigt werden, weil das Verkehrsnetz bereits stark ausgelastet ist. Stadtauswärts soll mit einer neuen Strasse, der sogenannten Zentrumserschliessung, für den MIV eine neue Verbindung zum Autobahnanschluss Oberwinterthur geschaffen werden.

Seit 2017 im Richtplan verankert

Nach Durchführung von verschiedenen Studien in den Jahren 2012 und 2013 und weiteren Ergänzungsuntersuchungen hat am 7. Juni 2017 der Kantonsrat mit der Teilrevision des kantonalen Richtplans die heute gültige Linienführung der Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze festgelegt.

Zu dieser Linienführung gab es jedoch starke technische Vorbehalte, insbesondere durch den Grundwasserschutz, die dichte Bebauung im Bereich des vorgesehenen Tunnelportals bei der Sulzer-Allee sowie durch das kantonale Hochwasserrückhaltebecken Hegmatten.

Mit einer vertieften Vorstudie sollten alternative, umsetzbare Linienführungen abschliessend geklärt und ihre technische, verkehrliche und städtebauliche Machbarkeit und Zweckmässigkeit nachgewiesen werden. Den Projektierungskredit hat das Stadtparlament am 1. November 2021 bewilligt.

Hohe Kosten für unterirdische Lösung

Die vertiefte Vorstudie orientierte sich am standardisierten Verfahren einer Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB). Es wurden acht Linienführungsvarianten definiert und bewertet. Die Bewertungsergebnisse liegen seit Frühling 2025 vor. Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen: Aufgrund der Kostenwirksamkeitsanalyse stehen die Varianten 1 und 4 im Vordergrund. Die Variante 1 hat den grössten Nutzen, ist jedoch am teuersten. Die Variante 4 überzeugt unter den Gesichtspunkten der Genehmigungsfähigkeit und Akzeptanz nicht.

Aufgrund der hohen Erstellungskosten weisen sämtliche Varianten ein negatives Kosten-Nutzen-Verhältnis aus. Waren die Kosten für die Zentrumserschliessung bisher auf rund 160 bis 200 Millionen Franken geschätzt worden, rechnet die vertiefte Vorstudie mit Kosten zwischen 350 und 530 Millionen Franken für die verschiedenen Varianten (bei einer Kostengenauigkeit von plus/minus dreissig Prozent).

Weil Stadt und Kanton die Finanzierbarkeit einer Tunnellösung in der Grössenordnung einer halben Milliarde Franken - und damit die Realisierungschancen - als äusserst fraglich einschätzen, wurde gemeinsam beschlossen, die weitere Projektierung vorerst zu sistieren.

Mobilitätsstrategie für bessere Erreichbarkeit

Der Bedarf einer hohen Erreichbarkeit des Zentrumsgebietes Neuhegi-Grüze auch durch den MIV bleibt weiterhin bestehen. Und auch die Entwicklungsziele als Zentrumsgebiet von kantonaler Bedeutung gemäss kantonalem Richtplan sollen bestehen bleiben. Anstelle einer Zentrumserschliessung mit grossräumigen Tunnelvarianten soll geprüft werden, ob und wie das bestehende Verkehrsnetz im Hinblick auf eine hohe Erreichbarkeit des Zentrumsgebiets Neuhegi-Grüze optimiert werden kann.

Als Grundlage dazu soll durch das Tiefbauamt der Stadt Winterthur eine neue Mobilitätsstrategie erarbeitet werden. Von zentraler Bedeutung wird insbesondere die Gewährleistung einer effizienten Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs sein, da dieser, im Gegensatz zum privaten motorisierten Individualverkehr, kaum auf andere Mobilitätsträger verlagert werden kann. Die Erarbeitung des Pflichtenhefts ist im Jahr 2025 und die Erarbeitung der Strategie in den Jahren 2026/27 vorgesehen.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Mobilität Telefon +41 52 267 54 53

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