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Elektromobilität

Der Stadtrat hat am 29. Juni 2016 den nachfolgenden Grundsätzen zur Elektromobilität zugestimmt.

Einleitung

Elektrisch angetriebene Fahrzeuge sind im öffentlichen Verkehr schon weit verbreitet und gewinnen auch im privaten Verkehr zunehmend an Bedeutung. Die Stadt Winterthur ist nicht nur als Eigentümerin von Fahrzeugen – von Dienstvelos und -Autos über Nutz- und Sonderfahrzeuge bis zu Bussen – sondern auch bei weiteren Aufgaben mit Fragen rund um die Elektromobilität konfrontiert. Die Aufgaben lassen sich zu vier Handlungsfeldern zusammenfassen:

  • Setzen von Rahmenbedingungen: Zielvorgaben, Finanzierung, Rechtliche Aspekte
  • Öffentliche Infrastrukturen: Strassen und Plätze, Parkplätze, Ladeinfrastruktur, Netzintegration und Stromproduktion, Vernetztes Angebot für kombinierte Mobilität
  • Vorbildfunktion: Fahrzeugbeschaffung und Flottenmanagement, Mobilitätsmanagement, Impulse für private Aktivitäten
  • Information und Kooperation: Vernetzung, Sensibilisierung, Aktionen, Pilotprojekte und Begleitforschung

Grundsätze der Stadt Winterthur

Diese Aufgaben rund um die Elektromobilität werden von der Stadt Winterthur in verschiedenen Organisationseinheiten bearbeitet. Diese orientieren sich an den bestehenden sektoralen Zielsetzungen und städtischen Planungen. Auf Basis der bestehenden Vorgaben und der oben beschriebenen Handlungsfelder sowie in Anlehnung an die Positionen der Städtekonferenz Mobilität legt die Stadt Winterthur die folgenden Grundsätze bezüglich Elektromobilität fest.

  1. Das Wachstum der Elektromobilität unterstützt die Erfüllung der städtischen Zielwerte für den Energieverbrauch und die Mobilität. Sie soll nicht zum weiteren Anstieg der Mobilität insgesamt, sondern zu einer Verlagerung von benzin- und dieselbetriebenen Fahrten führen. Damit sie auch ihre Umweltvorteile ausspielen kann, ist Strom aus erneuerbaren Energien zu nutzen.
  2. Die Elektromobilität wird in die bestehenden Planungen und Programme der Stadt Winterthur integriert und nicht als eigenes Aufgabengebiet bearbeitet.
  3. Die Elektromobilität wird als Impulsgeber betrachtet, neue Verhaltensmuster und einen Mentalitätswandel in der Mobilität zu erreichen. Die Stadt treibt Innovationen und Projekte zur multimodalen Mobilität voran.
  4. Die Stadt Winterthur nimmt bezüglich Nutzung der Elektromobilität eine Vorbildrolle ein. Sie setzt in den städtischen Fahrzeugflotten (inkl. Busflotte) vermehrt Elektrofahrzeuge ein, sofern diese aus betrieblicher und wirtschaftlicher Sicht vertretbar sind. Auch bei der Bewirtschaftung von Parkplätzen werden Anreize für Elektrofahrzeuge gesetzt.
  5. Die Stadt Winterthur greift nicht in den Markt ein, sondern setzt auf ideelle, organisatorische und administrative Unterstützung der Forschung und Entwicklung sowie private Initiativen der Elektromobilität. Innovative Projekte tragen dazu bei, die Stadt Winterthur als Pionierstadt zu positionieren, die sich durch eine hohe Lebens- und Standortqualität sowie einen effizienten Ressourceneinsatz auszeichnet.

Umsetzung der Grundsätze

Die Grundsätze zur Elektromobilität und daraus abgeleitete Massnahmen werden von den Departementen und Bereichen der Stadt Winterthur im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt.

Die zunehmende Elektrifizierung von Fahrzeugen soll nicht zum Anstieg der Mobilität insgesamt führen (vgl. Grundsatz 1). Deshalb ist die Entwicklung der Mobilität und der Verkehrsmenge im Auge zu behalten und es soll regelmässig darüber Bericht erstattet werden, z. B. im Rahmen des Umweltberichtes, der alle 4 Jahre erscheint.

Für die Beschaffung von Fahrzeugen gilt weiterhin der Beschluss „Beschaffung umweltschonender und energieeffizienter Fahrzeuge“ vom 5. Juli 2006 (SRB-Nr. 2006-1146). In Ergänzung zum damaligen Beschluss wird namentlich auch auf Elektrofahrzeuge hingewiesen (in Ergänzung zu Gas- und Hybridfahrzeugen), die beschafft werden sollen, sofern diese mit den erforderlichen technischen Spezifikationen erhältlich und wirtschaftlich sind.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Mobilität Telefon +41 52 267 54 53

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