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Verkehrsgarten

Der Verkehrsgarten ist eine Verkehrsschulungsanlage, wo Velofahrübungen auf Strassen ohne Motorfahrzeugverkehr geübt werden können.
Bild Legende:

 

Liebe Besucherin, lieber Besucher

Herzlich willkommen im Verkehrsgarten der Stadtpolizei Winterthur. Bitte beachten Sie folgende Regeln:

Öffnungszeiten:

  • Der Verkehrsgarten ist vom 1. März bis am 31. Oktober in Betrieb. Es stehen keine Leihfahrräder zur Verfügung
  • Ab 16:00 Uhr ist die Anlage öffentlich zugänglich. Die Lichtsignalanlage ist täglich bis 19:30 Uhr in Betrieb. 
  • Während den Schulferien, an Feiertagen und an Wochenenden kann die Anlage - vorbehältlich anderweitiger Belegung - ebenfalls benützt werden. Siehe Agenda Verkehrsgarten.

Benützungsregeln:

  • Die Benützung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Das Tragen eines Velohelmes im Verkehrsgarten wird dringend empfohlen.
  • Bei Unfällen lehnt die Stadt Winterthur jegliche Haftung ab.
  • Die Anlage ist kein Spielplatz, keine Renn- und Off-Road-Strecke.
  • Kinder unter 10 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung einer erwachsenen Person besuchen und müssen beaufsichtigt werden.
  • Es dürfen nur die freigegebenen und offiziellen Verkehrsflächen benützt werden.
  • Die Fahrregeln müssen eingehalten werden.
  • Das Befahren der Anlage mit Motorfahrzeugen jeglicher Art ist verboten. Ausgenommen sind berechtigte Mitarbeitende von Schutz & Intervention Winterthur sowie der Polizei für die Zufahrt zum Gebäude.
  • Personen, die gegen diese Benützungsregeln verstossen, können aus der Anlage gewiesen werden.

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