Verkehrsgarten
Liebe Besucherin, lieber Besucher
Herzlich willkommen im Verkehrsgarten der Stadtpolizei Winterthur. Bitte beachten Sie folgende Regeln:
Öffnungszeiten:
- Der Verkehrsgarten ist vom 1. März bis am 31. Oktober in Betrieb. Es stehen keine Leihfahrräder zur Verfügung
- Ab 16:00 Uhr ist die Anlage öffentlich zugänglich. Die Lichtsignalanlage ist täglich bis 19:30 Uhr in Betrieb.
- Während den Schulferien, an Feiertagen und an Wochenenden kann die Anlage - vorbehältlich anderweitiger Belegung - ebenfalls benützt werden. Siehe Agenda Verkehrsgarten.
Benützungsregeln:
- Die Benützung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
- Das Tragen eines Velohelmes im Verkehrsgarten wird dringend empfohlen.
- Bei Unfällen lehnt die Stadt Winterthur jegliche Haftung ab.
- Die Anlage ist kein Spielplatz, keine Renn- und Off-Road-Strecke.
- Kinder unter 10 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung einer erwachsenen Person besuchen und müssen beaufsichtigt werden.
- Es dürfen nur die freigegebenen und offiziellen Verkehrsflächen benützt werden.
- Die Fahrregeln müssen eingehalten werden.
- Das Befahren der Anlage mit Motorfahrzeugen jeglicher Art ist verboten. Ausgenommen sind berechtigte Mitarbeitende von Schutz & Intervention Winterthur sowie der Polizei für die Zufahrt zum Gebäude.
- Personen, die gegen diese Benützungsregeln verstossen, können aus der Anlage gewiesen werden.