Verkehrsgarten
Der Verkehrsgarten ist eine Verkehrsschulungsanlage, wo Velofahrübungen auf Strassen ohne Motorfahrzeugverkehr geübt werden können.
Liebe Besucherin, lieber Besucher
Herzlich willkommen im Verkehrsgarten der Stadtpolizei Winterthur. Bitte beachten Sie folgende Regeln:
Öffnungszeiten:
- Der Verkehrsgarten ist vom 1. März bis am 31. Oktober in Betrieb. Es stehen keine Leihfahrräder zur Verfügung
- Ab 16:00 Uhr ist die Anlage öffentlich zugänglich. Die Lichtsignalanlage ist täglich bis 19:30 Uhr in Betrieb.
- Während den Schulferien, an Feiertagen und an Wochenenden kann die Anlage - vorbehältlich anderweitiger Belegung - ebenfalls benützt werden. Siehe Agenda Verkehrsgarten.
Benützungsregeln:
- Die Benützung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
- Das Tragen eines Velohelmes im Verkehrsgarten wird dringend empfohlen.
- Bei Unfällen lehnt die Stadt Winterthur jegliche Haftung ab.
- Die Anlage ist kein Spielplatz, keine Renn- und Off-Road-Strecke.
- Kinder unter 10 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung einer erwachsenen Person besuchen und müssen beaufsichtigt werden.
- Es dürfen nur die freigegebenen und offiziellen Verkehrsflächen benützt werden.
- Die Fahrregeln müssen eingehalten werden.
- Das Befahren der Anlage mit Motorfahrzeugen jeglicher Art ist verboten. Ausgenommen sind berechtigte Mitarbeitende von Schutz & Intervention Winterthur sowie der Polizei für die Zufahrt zum Gebäude.
- Personen, die gegen diese Benützungsregeln verstossen, können aus der Anlage gewiesen werden.