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Parkscheibe

Bild Legende:

Wer sein Fahrzeug in einem Parkfeld in der blauen Zone parkiert, muss die Park­scheibe bedienen und diese gut sichtbar hinter der Frontscheibe anbringen. 

Der Pfeil der Parkscheibe muss auf den der tat­säch­li­chen Ankunftszeit nach­fol­gen­den Strich eingestellt werden; das heisst auf die nächste Stunden- oder Halbstundenmarkierung. 

Beispiel: Ankunft zwischen 08.00 und 08.29 Uhr = einzustellende An­kunft­szeit *08.30 Uhr, sowie bei einer Ankunft zwischen 08.30 und 08.59 Uhr = *09.00 Uhr. 

In der blauen Zone darf das Fahrzeug ab der einzu­stell­en­den Ankunftszeit* eine Stunde lang parkiert werden. 

Ausnahme über Mittag: Bei einer Ankunft zwischen 11.30 und 13.29 Uhr darf bis 14.30 Uhr parkiert werden (siehe Grafik oben). 

Zwischen 19.00 und 07.59 Uhr muss die Park­scheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 08.00 Uhr wieder in den Verkehr eingefügt wird. 

Es darf aus­schliess­­lich eine Parkscheibe gemäss Anhang 3 Ziffer 1 der Signali­sa­tionsverordnung verwendet werden. 

Die Anleitung zum Einstellen der Parkscheibe befindet sich jeweils auf der Rückseite der Karte. 

Neue Parkscheiben können gratis bei der Stadt­polizei Winterthur, Obermühlestrasse 5, bezogen werden.

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