Mit dem Velo sicher durch den Kreisel
Damit beim Einfahren in den Kreisel alles rund läuft, braucht es vor allem Aufmerksamkeit und Vorsicht -- aber auch Rücksicht gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmenden.
Warum braucht es denn überhaupt einen Kreisel? Mit Kreisverkehrsplätzen, umgangssprachlich Kreisel, soll die Sicherheit auf den Strassen erhöht und der Verkehrsfluss gesteigert werden. Auf dem Stadtgebiet Winterthur gibt es seit der Aufnahme in die Schweizer Signalisationsverordnung im Jahr 1994 ein halbes Dutzend Kreisel. Velofahrerinnen und Velofahrer werden auf Grund ihrer schmalen Silhouette und der dunklen Kleidung oft schlecht wahrgenommen. Als Folge davon wird ihnen im Kreisel mitunter der Vortritt genommen. Fahrradfahrende können wesentlich zur Sicherheit beitragen, wenn sie den Kreisel mit Rücksicht befahren und deutliche Handzeichen geben. Kollisionen im Kreisel können tragische Folgen haben. Jährlich verunfallen über hundert Velofahrende in Winterthur.
Situation I: Die Velofahrerin verlässt den Kreisel gleich an der ersten Ausfahrt: Sie bleibt mit Sicherheitsabstand am rechten Fahrbahnrand. Vor der Einfahrt in einen Kreisverkehr muss die Fahrradfahrerin die Geschwindigkeit mässigen und denjenigen Fahrzeugen, die sich bereits im Kreisel befinden, den Vortritt gewähren. Beim Verlassen des Kreisels muss dies mittels Handzeichen angezeigt werden.
Situation II: Der Velofahrer verlässt den Kreisel ab der zweiten Ausfahrt: Der Zweiradfahrer verlangsamt sein Tempo auf der Kreiselzufahrt. Dabei vergewissert er sich, dass sich von hinten kein Fahrzeug nähert, das ihn in diesem Moment überholen möchte. Der Zweiradfahrer gibt nötigenfalls ein Handzeichen links und fährt kurz vor der Einfahrt in den Kreisel gegen die Mitte der Fahrspur. Im Kreisel selber fährt er in der Fahrbahnmitte und verlässt den Kreisel ab der zweiten Ausfahrt mittels Handzeichen rechts.
Rechtliches
Art. 41b Verkehrsregelnverordnung
Kreisverkehrsplätze
1 Vor der Einfahrt in einen Kreisverkehrsplatz muss der Führer die Geschwindigkeit mässigen und den im Kreis von links herannahenden Fahrzeugen den Vortritt lassen.
2 Bei der Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz und, sofern kein Fahrstreifenwechsel erfolgt, bei der Fahrt im Kreis muss der Führer die Richtung nicht anzeigen. Das Verlassen des Kreises muss angezeigt werden.
3 Auf Kreisverkehrsplätzen ohne Fahrstreifen-Unterteilung können Radfahrer vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen.