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Freie Sicht

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«Hast du gewusst, dass der Frost sich weniger festsetzen kann, wenn du ein Tuch über die Wind­schutzscheibe spannst? Auf keinen Fall aber darfst du heisses Wasser darüber giessen: Die Scheibe könnte platzen!»

Damit das Auto im Winter betriebssicher ist, müssen die Windschutzscheibe, die Seitenscheiben, die Heckscheibe, die Lichter und das Nummernschild vom Schnee befreit werden. Bei grösseren Schneemassen gilt dies auch für das Autodach und die Motorhaube.

Es ist aber nicht nur im Winter darauf zu achten, dass die Sicht im Fahrzeug einwandfrei ist. Aufkleber auf der Windschutzscheibe, aufgehängte Gegenstände am Rückspiegel, beschlagene Scheiben oder schlecht positionierte Navigations-Systeme können das Blickfeld ebenfalls beeinträchtigen.

Art. 29 SVG: Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren. Sie müssen so beschaffen und unterhalten sein, dass die Verkehrsregeln befolgt werden können und dass Führer, Mitfahrende und andere Strassenbenützer nicht gefährdet und die Strassen nicht beschädigt werden. In Verbindung mit Art. 57 Abs. 2 VRV ... Lichter, Rückstrahler, Scheiben und Rückspiegel müssen sauber gehalten werden.

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