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Autoreifen

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«Profis empfehlen mindestens 3 mm Restprofil.»

 Art. 58 Abs. 4 VTS Bei Luftreifen darf das Gewebe nicht verletzt oder blossgelegt sein. Die Reifen müssen auf der ganzen Lauffläche mindestens 1,6 mm tiefe Profilrillen aufweisen.

 

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Und im Winter:

Faustregel Winterreifen: «O»ktober bis «O»stern.

In der Schweiz besteht keine Winterreifen-Pflicht. Der Fahrzeugführer ist jedoch verpflichtet, sein Fahrzeug in jeder Situation beherrschen zu können. 

Wird wegen der ungeeigneten Ausrüstung des Fahrzeugs ein Unfall verursacht, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder Regress nehmen. 

Informationen des bfu

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