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Sicher feuerwerken

Sicherheitstipps rund um Feuerwerk

Feuerwerk ist faszinierend -- für Kinder wie auch für Erwachsene. Von Vulkanen und Raketen kann aber auch eine erhebliche Gefahr ausgehen. Um Unfälle zu vermeiden, sind also immer Vorsichtsmassnahmen einzuhalten: 

  • Nur zugelassenes Feuerwerk abbrennen.
  • Handhabung durch Verkäufer erklären lassen und Warn- und Anwendungshinweise auf der Verpackung beachten.
  • Feuerwerk kühl, trocken und kindersicher lagern.
  • Feuerwerk nicht manipulieren.
  • In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot.
  • Altersvorgaben von Feuerwerkskörpern beachten. Feuerwerk gehört nicht in die Hände kleiner Kinder. Grösseren Kindern den Umgang mit Feuerwerkskörpern erklären und sie beaufsichtigen.
  • Feuerwerk nicht in unmittelbarer Nähe von Menschen abfeuern.
  • Feuerwerk auf stabilem Grund platzieren. Raketen nur aus fest verankerten Flaschen und Rohren steigen lassen.
  • Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Getreidefeldern und Wäldern wahren: Je nach Grösse des Feuerwerkkörpers 40 bis 200 Meter.
  • Bei Blindgängern mindestens zehn Minuten warten und sich erst dann nähern. Blindgänger nicht erneut anzünden, sondern mit Wasser ablöschen.
  • Halten Sie Löschmittel bereit (z. B. Feuerlöscher, Löschdecke oder einen Eimer Wasser).
  • Um das eigene Haus vor Irrläufern zu schützen Dachlucken, Fenster und Türen während der "Feuerwerkszeit" schliessen und Sonnenstoren einziehen.
  • Aktuelle Situation zu Trockenheit und Waldbrandgefahr beachten und Weisungen der Behörden befolgen. Eine Übersicht über Feuerverbote bietet die Webseite des Bundesamts für Umwelt.

Weitere Tipps entnehmen Sie dem Flyer Sicherer Umgang mit Feuerwerk.

Feuerwerk erfreut uns Menschen, kann aber Tiere in Angst und Panik versetzen. Was Sie diesbezüglich tun können, erfahren Sie im Flyer des Schweizer Tierschutzes (STS).

Gemäss der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Winterthur   ist das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk während der Ruhezeiten nur in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar, am Schulsilvester, an der Bauernfasnacht und am 1. August erlaubt.

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