Ruhezeit
Bewilligungsgesuch online einreichen
- Die Nachtruhe dauert von 22.00 bis 6.00 Uhr.
- Während der Sommerzeit jeweils freitags und samstags bzw. an den Vorabenden von öffentlichen Ruhetagen dauert die Nachtruhe von 23.00 bis 6.00 Uhr.
- Während dieser Zeit ist jeglicher die Ruhe oder den Schlaf störender Lärm verboten.
- An den öffentlichen Ruhetagen (öffentliche Ruhetage sind: Sonntage, Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrtstag, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag und Stephanstag) sowie werktags von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis zum Beginn der Nachtruhe ist dem erhöhten Ruhebedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
- Ausnahmen bedürfen einer vorgängig bei der Verwaltungspolizei einzuholenden Bewilligung.
- Bauarbeiten sind werktags von 19.00 bis 7.00 Uhr und von 12.00 bis 13.00 Uhr sowie an Sonntagen und öffentlichen Ruhetagen generell untersagt. Ausgenommen sind Arbeiten, die keinen störenden Lärm verursachen und kurzfristige Notstandsarbeiten.