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Neuhegi-Grüze im Städtischen Gesamtverkehrskonzept

Neuhegi-Grüze im Städtischen GesamtverkehrskonzeptsGVK

Winterthur wächst und entwickelt sich. Um Winterthur im Jahre 2030 für alle verträglich und vorteilhaft zu gestalten, muss die Mobilität intelligent und attraktiv geplant werden. Dafür steht das städtische Gesamtverkehrskonzept, das auf die Siedlungsentwicklung abgestimmt ist. Der Erschliessung von Neuhegi-Grüze kommt im Rahmen des sGVK ein besonderer Stellenwert zu. Im sGVK sind drei zentrale Elemente zur verbesserten Verkehrsanbindung vorgesehen:

  • Öffentlicher Verkehr (ÖV): Verbindung der beiden urbanen Zentren Winterthur Mitte und Neuhegi-Grüze mit einem ÖV-Hochleistungskorridor über die Sulzerallee via Bahnstation Grüze mit einer neuen Querung Grüze.
  • Motorisierter Individualverkehr: Realisierung einer neuen Strasse zur Erschliessung von Neuhegi-Grüze in Richtung Autobahnanschluss Oberwinterthur.
  • Langsamverkehr: Durchgehende Langsamverkehrsverbindungen entlang der Geleise und Vernetzung mit den umliegenden Quartieren.

Weitere Informationen zum städtischen Gesamtverkehrskonzept: Tiefbauamt, Herbert Elsener

Planungskredit von 1.5 Millionen Franken für die Ausarbeitung einer vertieften Vorstudie

Mit einer vertieften Vorstudie soll die Machbarkeit und Zweckmässigkeit der Zentrumserschliessung geprüft und bestätigt werden. Die Studie ist unter anderem Grundlage für die Eingabe (voraussichtlich 2025) ins nächste Agglomerationsprogramm des Bundes.

Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Aufnahme der Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze in den kantonalen Richtplan

Die Zentrumserschliessung als kantonale Hauptverkehrstrasse wird in derjenigen Linienführung beantragt, wie sie aus dem 2012/13 durchgeführten kooperativen Planungsverfahren resultierte. Mit diesem Antrag ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer guten Erschliessung für das neue urbane Zentrum Neuhegi-Grüze erreicht.

Öffentliche Auflage der Zentrumserschliessung im Rahmen der Teilrevision des kantonalen Richtplanes

Zwischen dem 27. Juni und 30. September 2014 führte die Baudirektion die öffentliche Auflage zur Teilrevision des Kantonalen Richtplanes durch. Eines der fünf Vorhaben ist die Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze.

Vereinbarung zwischen Stadt und Kanton über die Projektierung der Zentrumserschliessung und der Querung Grüze

Für die Projektierung der beiden Vorhaben haben der Stadtrat von Winterthur und der Kanton eine Vereinbarung getroffen. Diese regelt die Organisation und die Finanzierung der beiden Grossprojekte Zentrumserschliessung und Querung Grüze.

Stadtrat beantragt definitive Linienführung der Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze

Im April 2013 hat der Stadtrat die neue Linienführung für die Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze bestimmt. Nachdem weitere Abklärungen und Gespräche mit dem Kanton, der Regionalplanung Winterthur und Umgebung (RWU) und der betroffenen Nachbargemeinde Wiesendangen stattgefunden haben, stellt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat im September 2013 den Antrag, der Linienführung zuzustimmen.

Kooperatives Planungsverfahren für Zentrumserschliessung von Mai 2012 bis März 2013

Nachdem im März 2012 die Linienführung der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, regte sich in der betroffenen Bevölkerung Widerstand. An einer öffentlichen Veranstaltung im Mai konnten Betroffene ihre Anliegen, Kritiken und Vorschläge einbringen.
An der Veranstaltung blieb es weitgehend unbestritten, dass das Gebiet Neuhegi-Grüze für die vorgesehene Entwicklung auf eine neue Erschliessungsstrasse angewiesen ist. Im Rahmen der Nachbearbeitung der Veranstaltung hat sich die Vorsteherin des Departements Bau dazu entschlossen, im Planungsprozess einen Schritt zurückzugehen, den Variantenfächer für die Lösungssuche erneut zu öffnen und gemeinsam mit den betroffenen Kreisen mögliche Lösungen für die Zentrumserschliessung zu suchen.

Entscheid über die Linienführung im März 2012

Der Stadtrat hat Ende März 2012 über die Linienführung der Zentrumserschliessung befunden und an einer Informationsveranstaltung über seinen Entscheid informiert. 
Die neue Strasse ermöglicht einen direkten Anschluss an das übergeordnete Strassennetz (A1) und trägt somit zu einer verkehrlichen Entlastung stadteinwärts bei. In einer von Stadt und Kanton initiierten Planungsstudie wurde ein Variantenfächer untersucht. Dabei hat sich der Stadtrat auf eine favorisierte Variante festgelegt. Bei dieser verläuft die Linienführung im Bereich Hegi oberirdisch und der Anschluss an die Frauenfelderstrasse erfolgt beim Knoten Rietstrasse. Die Ausgestaltung der Strasse, die genaue Linienführung und die flankierenden Massnahmen sollen in einem nächsten Planungsschritt unter Einbezug der Bevölkerung und der Grundeigentümerschaft definiert werden.

Weitere Informationen zur Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze: Tiefbauamt, Gert Delle Karth

Stark Verkehrserzeugende Nutzungen (SVN)

Parallel zum städtischen Gesamtverkehrskonzept wurde die Positivplanung Stark Verkehrserzeugende Nutzungen erarbeitet, welche geeignete Standorte für SVN auf dem Gebiet der Stadt Winterthur bezeichnet. SVN wie Fachmärkte, Einkaufs- und Freizeitzentren aber auch grosse Industrie-/Gewerbe- und Dienstleistungszentren haben einen grossen Einfluss auf das Verkehrsaufkommen. Als wichtigste Erkenntnis für Neuhegi-Grüze resultierte der Entscheid, dass keine neuen Fachmärkte angesiedelt werden sollten. 

Weitere Informationen zur Positivplanung SVN:

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