Umzonung Areal Schweikhof
Der Stadtrat beantragt im Auftrag des Parlaments für den Schweikhof in Wülflingen die Umzonung von der Landwirtschaftszone in die Erholungszone E2. Die zuständigen Kommissionen des Stadtparlaments haben einer entsprechenden Anpassung des kommunalen Richtplans zugestimmt. So soll der Wiederaufbau der im Jahr 2021 abgebrannten Scheune ermöglicht werden, um die Weiterführung des Reitbetriebs Ponyhof Germann zu sichern.
Das Areal Schweikhof im Gebiet Niederfeld in Wülflingen ist im Eigentum der Stadt Winterthur. Obwohl es in einer Landwirtschaftszone liegt, wird es de facto seit Jahrzehnten als Erholungsgebiet genutzt, einerseits durch den Schützenverein Wülflingen (Kleinkaliber), andererseits durch den Verein Ponyhof Germann mit seinem Reitbetrieb. 2021 brannte dessen Scheune vollständig ab. Der Kanton, der für Baugesuche in der Landwirtschaftszone zuständig ist, verweigerte eine Ausnahmegenehmigung für den Wiederaufbau. Dies, da die Erstellung eines solchen Gebäudes nicht zonenkonform ist. Ohne die Scheune sieht der Verein Ponyhof Germann wiederum den Fortbestand des Reitbetriebs gefährdet.
In einer parlamentarischen Initiative vom 23. Januar 2023 und später in einer Motion forderten Mitglieder des Parlaments vom Stadtrat, sich beim Kanton für eine Umzonung des Areals Schweikhof einzusetzen. Am 16. September 2024 erklärte eine Mehrheit des Parlaments die Motion entgegen der Empfehlung des Stadtrats für erheblich. Das Areal Schweikhof soll von der Landwirtschaftszone in eine Erholungszone E2 mit dem Zweck Reit- und Schiessport, Kleintierhaltung und Familiengärten umgezont werden. Letztere beiden sind als Langfristperspektive gedacht, sollte sich die Nutzung dereinst ändern. Der Stadtrat kommt diesem Auftrag nun nach, indem er die Umzonung beantragt und zusammen mit der Richtplananpassung öffentlich auflegt.
Öffentliche Auflage / Mitwirkungsverfahren
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 9. April 2025 die öffentliche Planauflage für die Umzonung des Areals Schweikhof von der kantonalen Landwirtschafts- in die Erholungszone E2 beschlossen.
Die Akten liegen nach §7 PBG (Planungs- und Baugesetz) während 60 Tagen vom 23. April bis zum 23. Juni 2025 wie folgt auf:
- Amt für Baubewilligungen 4. OG, Pionierstrasse 7, von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr / 13:30 bis 16.00 Uhr.
Jede Person kann Einwendungen erheben. Diese sollen einen Antrag mit kurzer Begründung enthalten. Die Einwendungen sind bis zum 23. Juni 2025 (Poststempel) an das Amt für Städtebau, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, einzureichen. Über die Einwendungen wird vom Stadtparlament im Rahmen des Festsetzungsverfahrens gesamthaft entschieden.
Link zur Medienmitteilung vom 23. April 2025:
Umzonung soll Zukunft des Reitbetriebs im Schweikhof sichern — Stadt Winterthur