Teilrevision Baulinien 2020
Die Teilrevision 2020 umfasst sieben Anträge, um Verkehrsbaulinien anzupassen, aufzuheben oder Lücken zu schliessen. Neben Anträgen von Bauwilligen in Quartierstrassen soll mit der Teilrevision auch der Raum für den Buskorridor in der Verlängerung der Querung Grüze gesichert werden.
Verkehrsbaulinien dienen in erster Linie der Freihaltung von Land für Infrastrukturbauten der öffentlichen Hand. Für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer begrenzen sie den Raum, der ihnen für eine bauliche Entwicklung und die Anordnung von Bauten zur Verfügung steht. Beim Amt für Städtebau sind sieben Anträge auf Änderungen von Verkehrsbaulinien bearbeitet und in der Weisung an den Grossen Gemeinderat (heute: Stadtparlament) zusammengefasst worden.
Gemäss Teilrechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 4. April 2022 ist einzig gegen den Abschnitt der Verkehrsbaulinie St. Galler-, Industrie-, und Grüzefeldstrasse ein Rechtsmittel ergriffen worden. Zu den übrigen Abschnitten der Teilrevision 2020 wurde keine Rechtsmittel ergriffen.
Für die weiteren Anpassungen der Verkehrsbaulinien auf Antrag von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder zur Schaffung von Planungssicherheit am Papiermühleweg, an der Hermann-Götz-Strasse und der Bahnstrasse, an der Römer- und Stadlerstrasse (Schiltwiesenplatz), an der Müller- und Florastrasse und am Herrenrebenweg beschloss der Stadtrat am 18. Mai 2022 die Inkraftsetzung ab dem 1. Juli 2022.