Teilrevision Baulinien 2024
Die Baulinien-Teilrevision 2024 umfasst drei Anträge zur Anpassung von Verkehrsbaulinien: Beim Unteren Bühl in Oberwinterthur an der Talacker- und Römerstrasse, beim Hanspeterweg in Oberwinterthur und auf einer Privatparzelle an der Bettenstrasse in Veltheim.
Mit der Baulinienrevision beim Unteren Bühl erfolgt auch ein Landabtausch zwischen der Eigentümerin des Areals, die AXA Anlagestiftung, und der Stadt. Das von der Stadt abgetretene Strassenteilstück im Vorbereich der Kreuzung Talacker-/ Römerstrasse wird nach § 38 Strassengesetz entwidmet.
Anpassung Baulinie Unteres Bühl, Talacker-/Römerstrasse
Die AXA Anlagestiftung hat in einer Testplanung mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadt die Weiterentwicklung der Wohnsiedlung Unteres Bühl in Oberwinterthur geprüft. Die Qualitäten der schützenswerten Siedlung sollen langfristig bewahrt und gestärkt werden. Sie wird energetisch saniert, wo notwendig renoviert und punktuell erweitert. Aus der Testplanung ist ein Syntheseplan mit Richtprojekt entstanden. Darin findet sich an der Kreuzung Talacker- / Römerstrasse ein Baufeld für einen Neubau mit maximal fünf Vollgeschossen als Bindeglied zwischen bestehender Siedlung und öffentlichem Stadtraum.
Das Baufeld für diesen Neubau bedarf der Anpassung der Baulinien RRB Nr. 1518/1944 und RRB Nr. 321/1919 und eines Landabtauschs mit der Stadt Winterthur. Diese Baulinien auf den Parzellen Kat.-Nr. OB16170, OB16171 und OB16172 werden neu in einem durchgehenden Abstand von 7 m zur Strasse gelegt. Der öffentliche Strassenraum bleibt damit auch für allfällige künftige Gestaltungsbedürfnisse ausreichend gesichert.
Landabtausch und Aufhebung Strassenteilstück an Kreuzung Talacker-/Römerstrasse
Im Zuge der Baulinienrevision findet ein Landabtausch zwischen AXA und der Stadt statt. AXA erwirbt von der Stadt die für den Neubau inkl. Vorbereich benötigte Fläche von ca. 178 m2 im Bereich der Kreuzung Talacker-/Römerstrasse. Im Gegenzug tritt sie total ca. 115 m2, die heute im Trottoirbereich entlang der Talacker- und der Römerstrasse liegen, an die Stadt ab. Die von der AXA erworbenen Flächen werden vom öffentlichen Strassenraum in Bauland umgewidmet. Die Zonierung W3/2.6. bleibt unverändert.
Anpassung Baulinie Hanspeterweg
Die Eigentümerschaft der Parzelle Kat.-Nr. OB10638 in Oberwinterthur haben die Verschiebung der Baulinien RRB Nr. 3551/1956 am Hanspeterweg vom heutigen 5,5 Meter Abstand auf den Wegabstand von 3,5 Meter beantragt. Damit kann die Überbaubarkeit des Grundstücks verbessert werden. Die bestehenden Baulinien entlang des Hanspeterwegs sind aus heutiger Sicht weder für die Raumsicherung des öffentlichen Strassenraums noch für die Aufrechterhaltung eines Strassenabstands, der über den kantonalen Wegabstand von 3,5 m hinausgeht, notwendig. Im Sinne der Gleichbehandlung der betroffenen Parzellen wird auch die gegenüberliegende Baulinie am Hanspeterweg vom heutigen Abstand von 4 bis 4,7 Metern auf den Wegabstand von 3,5 Meter verschoben, womit beide Baulinien symmetrisch zum Weg zu liegen kommen.
Anpassung Baulinie Bettenstrasse
Die Eigentümer der Parzelle Kat.-Nr. VE4843 an der Bettenstrasse in Veltheim haben die Revision der heutigen Baulinien RRB 404 / 1945 und RRB 3884 / 1948 auf ihrer Parzelle beantragt. Die Verlegung der Baulinie in die Flucht der Hausfassade bis zum südlichen Grenzabstand von 4 m schafft den gleichen Spielraum für eine bauliche Erweiterung wie auf den Nachbarparzellen, ohne dass die Freiraum-Situation zum angrenzenden städtischen Park und die städtebauliche Setzung der bestehenden Reihenhaussiedlung verunklärt wird. Der öffentliche Strassenraum wird weiterhin ausreichend gesichert.
Inkraftsetzung
Das Stadtparlament hat mit Beschluss vom 26. August 2024 (Parl.-Nr. 2024.39) der Baulinienrevision und der Strassenentwidmung zugestimmt. Und die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich hat die Baulinienrevision mit Verfügung vom 29. November 2024 (VD-Nr. 2024/8530) genehmigt.
Gemäss Rechtskraftbescheinigung vom 13. Februar 2025 wurden keine Rechtsmittel ergriffen.
Die Revision der Verkehrsbaulinien 2024 tritt gemäss Beschluss des Stadtrates vom 26. Februar 2025 am 7. März 2025 in Kraft.