Arealentwicklungen
Ein ehemaliges Gewerbeareal sucht eine neue Nutzung. Ein Grundstück mit denkmalgeschützten Bauten eignet sich zur Nachverdichtung. Mehrere Eigentümerschaften wollen zusammen eine Überbauung realisieren. Diese oder andere Fragestellungen stehen am Beginn einer Projektidee. Möglicherweise widersprechen sich verschiedene Rahmenbedingungen oder Zielsetzungen. Der Weg zur bauliche Umsetzung ist unklar oder kann nicht innerhalb der geltenden Gesetzgebung erfolgen. Das Amt für Städtebau begleitet private Eigentümerschaften bei Arealentwicklungen und Planungsprozessen und initiiert stadteigene Projekte.
Planungsprozess
Von der ersten Idee bis zur Umsetzung unterstützen wir mit unserem Fachwissen und helfen bei der Erarbeitung der nötigen Planungsinstrumente. Der mehrphasige Planungsprozess ist die Basis für ein erfolgreiche Zusammenarbeit, erhöht die Planungssicherheit und schafft Mehrwerte für alle Beteiligten.
Mehrwertausgleich
Das kantonale Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) und die zugehörige Mehrwertausgleichsverordnung (MAV) geben den Rahmen für den kommunalen Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen vor. Der Mehrwertausgleich ist gemäss Art. 1a BZO auf 40% des um Fr. 100 000 gekürzten Mehrwerts festgelegt. Im Rahmen grösserer Arealentwicklungen werden in der Regel städtebauliche Verträge abgeschlossen. Sofern ein städtebaulicher Vertrag nicht zustande kommt, bildet die Abgabe in den kommunalen Mehrwertausgleichsfonds die Rückfallebene (Art. 1b BZO). Der Prozess für den kommunalen Mehrwertausgleich knüpft am mehrstufigen Arealentwicklungsprozess an. Planungsresultate werden mittels Gestaltungsplänen oder BZO-Revisionen für Grundeigentümerschaften verbindlich gesichert.
Auswahl Private Areale
SBB Lindareal |
Siska-Areal SHzwei4 |
Areal Schleife |
Hobelwerk |
Eichwaldhof |
Auswahl Stadteigene Areale
Altstadt - Obertor plus |
Depot Deutweg |
Hochwacht-Areal |
Oberer Deutweg - Erweiterung Sportpark |