Vermessungstechnische Baukontrolle
Vermessungstechnische Baukontrolle
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahren überprüfen wir mit der vermessungstechnischen Baukontrolle die Vermassung des Grundrissplans und erstellen einen Prüfbefund für die Baufreigabe. In einem zweiten Schritt werden die massgebenden Bauachsen, Grenzabstände und Höhen vor Ort abgesteckt oder kontrolliert. Nach Bauvollendung wird die Bauausführung im Zusammenhang mit der Nachführung der amtlichen Vermessung kontrolliert.
Schritt 1: Kontrolle Grundrisspläne
Die Kontrolle der Vermassung der Grundrisspläne ist eine Auflage der Baubewilligung für die Baufreigabe und wird zeitnah vom Geomatik- und Vermessungsamt nach Meldung des Baubeginn durchgeführt. Die digitalen Ausführungspläne werden anhand der bewilligten Eingabepläne kontrolliert. Grenz- und Gebäudeabstände, Abstandslinien (Baulinien, Waldabstandlinien etc.) und die Fertigmasse der projektierten Objekte werden überprüft. Für den Fall falscher Massangaben oder anderer Widersprüche wird eine Revision der Baubewilligung ausdrücklich vorbehalten.
Für die Ausführung der Kontrolle benötigen wir die abschliessend gültigen Projektpläne.
Eine genaue Beschreibung der benötigten Unterlagen finden Sie in den nachfolgend aufgelisteten Formularen. Bitte retournieren Sie uns das ausgefüllte Kontaktformular inklusive den Unterlagen, sobald die Projektpläne bereit stehen.
Schritt 2: Absteckung / Kontrolle vor Ort
Die Bauherrschaft hat vom Geomatik- und Vermessungsamt kontrollieren resp. bestätigen zu lassen, dass bei der Bauausführung die massgebenden Bauachsen und Grenzabstände eingehalten werden. Die Bestätigung erfolgt in der Regel durch Absteckung des Schnurgerüsts, respektive massgebenden Bauachsen, oder durch Kontrolle dieser. Verzichtet die Bauherrschaft auf das Schnurgerüst, so hat sie die entsprechende Bestätigung beim Geomatik- und Vermessungsamt spätestens bis zur Erstellung der Schalung der Bodenplatte einzuholen. Die vermessungstechnischen Kontrollarbeiten können dem Baufortschritt entsprechend etappiert werden.
Für die Absteckung / Kontrolle vor Ort kann direkt der Stadtkreisverantwortliche kontaktiert werden:
Stadtkreisverantwortliche Geomatik- und Vermessungsamt Winterthur
Schritt 3: Nachführung der amtlichen Vermessung und vermessungstechnische Schlussabnahme
Die Fertigstellung der Bau- und Umgebungsarbeiten ist dem Geomatik- und Vermessungsamt zwecks Nachführung der amtlichen Vermessung, gegebenenfalls Wiederherstellung der Grenzzeichen sowie vermessungstechnischer Schlussabnahme zu melden. Bei unterirdischen Gebäudeteilen hat die Meldung vor dem Eindecken derselben zu erfolgen.
Die Ausführung erfolgt innert Jahresfrist nach Meldungseingang.