Bestätigung auf Übereinstimmung mit der amtlichen Vermessung zwecks Baueingabe
Wird der Katasterplan amtliche Vermessung als Situationsplan für die Baueingabe verwendet, genügt die Unterschrift einer entsprechend
autorisierten Person des Geomatik- und Vermessungsamtes. Die Unterschrift eines eidgenössisch patentierten Ingenieur-Geometers ist für diesen Zweck
nicht erforderlich. Dieser Plan kann in einem juristischen oder amtlichen Verfahren nicht als öffentliche Urkunde verwendet werden.