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Öffentliche Beurkundung

Die Standardprodukte „Katasterplan AV“ oder „Plan für das Grundbuch (Ausschnitt)“ werden bei Bedarf mit Unterschrift abgegeben. Der von einem eidgenössisch patentierten Ingenieur-Geometer unterschriebene Plan wird als beglaubigt bezeichnet. Er gilt als öffentliche Urkunde und erbringt für die durch ihn bezeugten Tatsachen vollen Beweis, solange nicht die Unrichtigkeit seines Inhaltes nachgewiesen ist. Als solcher ist der Plan in einem juristischen oder amtlichen Verfahren verwendbar. Dem vom eidgenössisch patentierten Ingenieur-Geometer unterschriebenen Plan für das Grundbuch (Ausschnitt) kommt zusätzlich die Rechtswirkung einer Eintragung im Grundbuch zu (Schutz eines gutgläubigen Dritten).

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